Anmeldeverfahren

Grundsätzlich gilt: 

Über die primäre Zielgruppe der katholischen Schülerinnen und Schüler hinaus sind katholische Schulen auch offen für Kinder und Jugendliche, die nicht der katholischen Kirche angehören, wenn sie und ihre Erziehungsberechtigten das Erziehungs- und Bildungskonzept der katholischen Schulen einschließlich der religiösen Erziehung bejahen und bereit sind, die Schule in ihrer Arbeit zu unterstützen. 

Grundlegend für alle Aufnahmeentscheidungen sind

  • §§ 7 und 8 des Kirchlichen Schulgesetzes für das Erzbistum Paderborn
  • Neufassung der Rahmenvorgaben für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die Schulen des Erzbistums Paderborn
  • §28 der Dienstordnung für Lehrer und Schulleiter an katholischen Schulen in freier Trägerschaft des Erzbistums Paderborn: Übersteigt die Nachfrage die vom Erzbistum festgelegte Aufnahmekapazität, so erfolgt die Aufnahme nach dem für die einzelne Schule geltenden Verfahren.

 

Die Hildegardis-Schule nimmt in jedem Schuljahr maximal drei Eingangsklassen in die Jahrgangsstufe 5 auf.  Die zentralen Aufnahmekriterien dabei sind:

  • gymnasiale Eignung aufgrund der vorliegenden Zeugnisse bzw. Gutachten

Schülerinnen und Schüler, die die Hildegardis-Schule besuchen wollen, sollten  den Anforderungen eines Gymnasiums gewachsen sein; ein bestimmter Notendurchschnitt als Zulassungsvoraussetzung wird natürlich nicht erwartet.

  • Bejahung der christlichen Erziehungs- und Bildungsziele unserer Schule

Die Hildegardis-Schule ist ein Gymnasium in Trägerschaft des Erzbistums Paderborn. Die Schule versteht sich als ein katholisches Gymnasium, das sich den christlichen Erziehungszielen unbedingt verpflichtet fühlt.

Schulgottesdienste, Religionsunterricht und das im Schulprogramm verankerte Programm der Schulpastoral sind fester und unverzichtbarer Bestandteil des Schullebens.

  • ein persönliches Aufnahmegespräch 

Falls die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule übersteigt, erfolgt die Aufnahme gymnasial geeigneter Schülerinnen und Schüler in folgender Reihenfolge:

  • katholische Schülerinnen und Schüler
  • Schülerinnen und Schüler anderer christlicher Bekenntnisse
  • Schülerinnen und Schüler ohne Bekenntnis oder mit anderer Religionszugehörigkeit

Bevorzugt aufgenommen werden können Kinder und Jugendliche

  • mit Behinderungen
  • in außergewöhnlich schwierigen individuellen, sozialen oder familiären Situationen
  • deren Geschwister bereits die Hildegardis-Schule besuchen, sofern der Altersunterschied nicht zu groß ist

Über die Aufnahme berät ein Gremium bestehend aus

  • dem Schulleiter
  • dem stellvertretenden Schulleiter
  • der Erprobungsstufenkoordinatorin
  • dem Schulseelsorger
  • der Schulpflegschaftsvorsitzenden
  • dem Vertreter des Schulträgers 

Über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit christlichem Bekenntnis entscheidet der Schulleiter.

Über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern ohne christliches Bekenntnis  entscheidet der Schulleiter im Einvernehmen mit dem Vertreter des Schulträgers.

Sind Schülerinnen und Schüler aufgrund der für die Schule geltenden Kriterien in gleicher Weise geeignet, so wird eine Losentscheidung herbeigeführt.

 

Bitte bringen Sie für die Anmeldung folgende Unterlagen mit:

  • das ausgefüllte Anmeldeformular der Schule (Es kann hier oder im Bereich "Downloads" heruntergeladen werden.)

  • das städtische Anmeldeformular, das Sie in der Grundschule bekommen haben

  • Fotokopien der beiden letzten Grundschulzeugnisse

  • einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten DIN-A4-Briefumschlag

  • Familienstammbuch beziehungsweise Abstammungsurkunde und Taufbescheinigung (falls vorhanden)

  • einen Nachweis über ausreichenden Masernimpfschutz: Impfpass oder ärztliches Zeugnis

 

Anmeldeformular Jg. 5

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