Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Grundlagen:
- Gesunde und sichere Arbeitsbedingungen tragen für alle am Schulleben Beteiligten zum Wohlbefinden und damit zu einer positiven Unterrichts- und Lernatmosphäre bei.
- Die juristische Verantwortung in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz trägt für die Hildegardis-Schule das Erzbistum Paderborn. Diese arbeitsschutzrechtlichen Pflichten hat es auf die Schulleitungen übertragen:
- Wahrnehmung der erforderlichen Aufsichtspflicht, Durchführung der erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes, Überwachung der Wirksamkeit, Überwachung der erteilten Anweisungen,
- Erteilung von Anweisungen für einen sicheren Schulbetrieb,
- Sorge für die Sicherstellung, dass die im Zuständigkeitsbereich eingesetzten technischen Arbeitsmittel funktionstüchtig und gemäß den gesetzlichen Vorschriften geprüft sind,
- Sorge für die unverzügliche Beseitigung festgestellter Sicherheitsmängel bzw. Einleitung entsprechender Maßnahmen zu deren Beseitigung,
- Ernennung von Beauftragten und deren Unterstützung,
- Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit,
- Durchführung bzw. Veranlassung der regelmäßigen Schulung, Unterweisung und Information der Beschäftigung und der entsprechenden Dokumentation,
- Hinwirken auf ein sicherheitsgerechtes Verhalten der Beschäftigten,
- Durchführung und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz unter Beteiligung der betroffenen Personen,
- Sorge für die Bereitstellung der erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung für die Beschäftigten und Kontrolle, ob diese eingesetzt wird,
- Sicherstellung einer wirksamen Ersten Hilfe, Nennung von Ersthelfern und Veranlassung entsprechender Schulungsmaßnahmen,
- Anzeige von Unfällen,
- Einhaltung der Brandschutzordnung, Durchführung von Evakuierungs- und Räumungsübungen, Beauftragung von Brandschutzhelfern,
- Veranlassung von arbeitsmedizinischen Untersuchungen oder sonstiger arbeitsmedizinischer Maßnahmen.
Resümierend lassen sich diese Aufgaben der Schulleitung als kontinuierliche Überprüfung von Gefährdungspotenzialen, sowie die Veranlassung der Gefahrenbeseitigung und die Kontrolle der Durchführung auf der Basis der Gesetze und Verordnungen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz formulieren.
Die Gefährdungsbeurteilung erstreckt sich über Aspekte der Organisation von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Erste Hilfe, Brandschutz, Schulgebäude (u. a. elektrische Anlagen, Sportstätten, naturwissenschaftliche Räume), Mutterschutz und Infektionsgefährdung. Sie ist unter besonderer Berücksichtigung der Gesundheitsprävention durchzuführen.
Um die Schulleitung der Hildegardis-Schule bei dieser wichtigen Aufgabe zu unterstützen sind Sicherheitsbeauftragte für den inneren und äußeren Schulbereich, für den Brandschutz, Beauftragte für die Gefahrstoffe, die Erste Hilfe, für den Strahlenschutz und ein Koordinator für Sicherheit ernannt worden. Sie werden ihrer Verantwortung gerecht im Rahmen ihrer Befugnisse, Qualifikation sowie den vom Schulträger zur Verfügung gestellten Ressourcen in materieller als auch personeller Hinsicht (Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsingenieur etc.) und den Vorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger.
Darüber hinaus haben alle Lehrerinnen und Lehrer, der Hausmeister, die Sekretärinnen, die Bediensteten der Mensa und das Reinigungspersonal die Aufgabe Hinweise über Gefahrensituationen, sofern ihnen diese bekannt sind, zu geben.
Wichtige Aufgaben von einigen Beauftragten, exemplarisch dargestellt:
Gefahrstoffbeauftragter:
- Erstellung und Fortschreibung eines Gefahrstoffverzeichnisses,
- Unterstützung und Beratung der Lehrkräfte bei der Beschaffung von Gefahrstoffen und bei der Suche nach Ersatzstoffen mit geringerem gesundheitlichen Risiko,
- Beratung der Lehrkräfte bezüglich der zu treffenden Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen,
- Veranlassung, dass die Ermittlung und Erfassung aller Gefahrstoffe in den relevanten Fächern und Arbeitsbereichen durchgeführt wird,
- Durchführung der mindestens einmal jährlich stattfindenden Unterweisungen für alle Lehrkräfte, die Umgang mit Gefahrstoffen i. S. d. Gefahrstoffverordnung im Unterricht haben,
- Organisation der sachgerechten Aufbewahrung bzw. Lagerung von Gefahrstoffen (einschließlich der Problemabfälle),
- Umsetzung einer Entsorgungskonzeption für Gefahrstoffe unter Beteiligung des Schulträgers bzw. des beauftragten Entsorgungsunternehmens.
Sicherheitsbeauftragter für den inneren Schulbereich:
- Brandschutz
- Feststellung und Beseitigung organisatorischer Mängel im Schulbetrieb im Bereich des Brandschutzes, die zu Gefährdungen der Schüler und Lehrer führen,
- Ermittlung von möglichen Brandursachen und Entwicklung von Maßnahmen zur Verhütung von Bränden,
- Information und Unterweisung aller Lehrkräfte in Bezug auf Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungspläne sowie vorhandener Feuerlöschgeräte,
- Durchführung der vorgeschriebenen Brandschutz- und Evakuierungsübungen.
- Unfallverhütung und Erste Hilfe
- Organisation von Erste-Hilfe-Schulungen für Lehrer und für Schülerinnen und Schüler,
- Feststellung und Beseitigung organisatorischer Mängel im Schulbetrieb, die zu Gefährdungen der Schüler und Lehrer führen,
- Beseitigung der Mängel bei den Einrichtungen und Maßnahmen für Erste Hilfe (z. B. Instandhaltung von Verbands- bzw. Erste-Hilfe-Kästen),
- Ermittlung von Unfallursachen und Entwicklung von Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen,
- Unterweisung zur Führungspflicht eines Verbandsbuchs,
- Unterweisung bzw. Information aller Lehrkräfte der Schule über Maßnahmen zur Unfallverhütung und Sicherheitserziehung.
Strahlenschutzbeauftragter:
- Unterstützung des Schulleiters als Strahlenschutzbevollmächtigten,
- Gewährleistung des sicheren Umgangs mit radioaktiven Stoffen im unterrichtlichen Zusammenhang,
- Organisation der Fortbildung der Physiklehrer für die erforderliche Fachkunde im Bereich Strahlenschutz.
Grafische Darstellung einer möglichen professionellen Sicherheitsorganisation an der Hildegardis-Schule
Thematisierung relevanter Inhalte aus dem Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bzw. Einbindung dieser in das Schulleben:
- Fachgerechter Umgang mit Gefahrstoffen: Chemie
- Sensibilisierung für den gefahrenminimierenden Umgang mit elektrischen Stromquellen bzw. Geräten und energiereichen Strahlungsquellen (auch UV-Strahlung): Physik
- Gesunde Ernährung, Hygiene, UV-Strahlung: Biologie
- Gesundheit durch körperliche Aktivität: Sport
- Schulsanitätsdienst (in Zusammenarbeit mit z. B. dem Malteser Hilfsdienst)
- Erkennen und vermeiden von Brandursachen, Brandschutzerziehung: Chemie
Olaf Zacharias (Koordinator für Sicherheit)
Stand August 2023