Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Grundlagen:

  • Gesunde und sichere Arbeitsbedingungen tragen für alle am Schulleben Betei­ligten zum Wohlbefinden und damit zu einer positiven Unterrichts- und Lernatmosphäre bei.
  • Die juristische Verantwortung in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheits­schutz trägt für die Hildegardis-Schule das Erzbistum Paderborn. Diese ar­beitsschutzrechtlichen Pflichten hat es auf die Schulleitungen übertragen:
    1. Wahrnehmung der erforderlichen Aufsichtspflicht, Durchführung der erfor­derlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes, Überwachung der Wirksamkeit, Überwachung der erteilten Anweisungen,
    2. Erteilung von Anweisungen für einen sicheren Schulbetrieb,
    3. Sorge für die Sicherstellung, dass die im Zuständigkeitsbereich eingesetz­ten technischen Arbeitsmittel funktionstüchtig und gemäß den gesetzlichen Vorschriften geprüft sind,
    4. Sorge für die unverzügliche Beseitigung festgestellter Sicherheitsmängel bzw. Einleitung entsprechender Maßnahmen zu deren Beseitigung,
    5. Ernennung von Beauftragten und deren Unterstützung,
    6. Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit,
    7. Durchführung bzw. Veranlassung der regelmäßigen Schulung, Unter­wei­sung und Information der Beschäftigung und der entsprechenden Do­ku­mentation,
    8. Hinwirken auf ein sicherheitsgerechtes Verhalten der Beschäftigten,
    9. Durchführung und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz unter Beteiligung der betroffenen Personen,
    10. Sorge für die Bereitstellung der erforderlichen persönlichen Schutzaus­rüstung für die Beschäftigten und Kontrolle, ob diese eingesetzt wird,
    11. Sicherstellung einer wirksamen Ersten Hilfe, Nennung von Ersthelfern und Veranlassung entsprechender Schulungsmaßnahmen,
    12. Anzeige von Unfällen,
    13. Einhaltung der Brandschutzordnung, Durchführung von Evakuierungs- und Räumungsübungen, Beauftragung von Brandschutzhelfern,
    14. Veranlassung von arbeitsmedizinischen Untersuchungen oder sonstiger ar­beitsmedizinischer Maßnahmen.

 

Resümierend lassen sich diese Aufgaben der Schulleitung als kontinuierliche Über­prüfung von Gefährdungspoten­zialen, sowie die Veranlassung der Gefahrenbesei­tigung und die Kontrolle der Durchführung auf der Basis der Gesetze und Verord­nungen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz formulieren.

Die Gefährdungsbeurteilung erstreckt sich über Aspekte der Organisation von Ar­beitssicher­heit und Gesundheitsschutz, Erste Hilfe, Brandschutz, Schulgebäude (u. a. elektrische Anla­gen, Sportstätten, naturwissenschaftliche Räume), Mutterschutz und Infektionsge­fährdung. Sie ist unter besonderer Berücksichtigung der Gesund­heitsprävention durchzu­füh­ren.

Um die Schulleitung der Hildegardis-Schule bei dieser wichtigen Aufgabe zu unter­stützen sind Sicherheitsbeauftragte für den inneren und äußeren Schulbereich, für den Brandschutz, Beauftragte für die Gefahrstoffe, die Erste Hilfe, für den Strahlenschutz und ein Koordinator für Sicherheit ernannt worden. Sie wer­den ihrer Verantwortung gerecht im Rahmen ihrer Befugnisse, Qualifikation sowie den vom Schulträger zur Verfügung gestellten Ressourcen in materieller als auch personeller Hinsicht (Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsingenieur etc.) und den Vorschriften und Regeln der Unfallver­siche­rungsträger.

Darüber hinaus haben alle Lehrerinnen und Lehrer, der Hausmeister, die Sekretärin­nen, die Bediensteten der Mensa und das Reinigungspersonal die Aufgabe Hinweise über Gefahrensi­tuationen, sofern ihnen diese bekannt sind, zu geben.

 

Wichtige Aufgaben von einigen Beauftragten, exemplarisch dargestellt:

Gefahrstoffbeauftragter:

  • Erstellung und Fortschreibung eines Gefahrstoffverzeichnisses,
  • Unterstützung und Beratung der Lehrkräfte bei der Beschaffung von Gefahrstof­fen und bei der Suche nach Ersatzstoffen mit geringerem gesund­heitlichen Risiko,
  • Beratung der Lehrkräfte bezüglich der zu treffenden Schutzmaßnahmen beim Um­gang mit Gefahrstoffen,
  • Veranlassung, dass die Ermittlung und Erfassung aller Gefahrstoffe in den rele­vanten Fä­chern und Arbeitsbereichen durchgeführt wird,
  • Durchführung der mindestens einmal jährlich stattfindenden Unterweisungen für alle Lehrkräfte, die Umgang mit Gefahrstoffen i. S. d. Gefahrstoffverord­nung im Unter­richt haben,
  • Organisation der sachgerechten Aufbewahrung bzw. Lagerung von Gefahrstof­fen (ein­schließlich der Problemabfälle),
  • Umsetzung einer Entsorgungskonzeption für Gefahrstoffe unter Beteiligung des Schul­trägers bzw. des beauftragten Entsorgungsunternehmens.

 

Sicherheitsbeauftragter für den inneren Schulbereich:

  • Brandschutz
  • Feststellung und Beseitigung organisatorischer Mängel im Schulbetrieb im Be­reich des Brandschutzes, die zu Gefährdungen der Schüler und Lehrer führen,
  • Ermittlung von möglichen Brandursachen und Entwicklung von Maßnahmen zur Verhü­tung von Bränden,
  • Information und Unterweisung aller Lehrkräfte in Bezug auf Brandschutzord­nung, Flucht- und Rettungspläne sowie vorhandener Feuerlöschgeräte,
  • Durchführung der vorgeschriebenen Brandschutz- und Evakuierungsübungen.

 

  • Unfallverhütung und Erste Hilfe
  • Organisation von Erste-Hilfe-Schulungen für Lehrer und für Schülerinnen und Schüler,
  • Feststellung und Beseitigung organisatorischer Mängel im Schulbetrieb, die zu Gefähr­dungen der Schüler und Lehrer führen,
  • Beseitigung der Mängel bei den Einrichtungen und Maßnahmen für Erste Hilfe (z. B. Instandhaltung von Verbands- bzw. Erste-Hilfe-Kästen),
  • Ermittlung von Unfallursachen und Entwicklung von Maßnahmen zur Verhü­tung von Unfällen,
  • Unterweisung zur Führungspflicht eines Verbandsbuchs,
  • Unterweisung bzw. Information aller Lehrkräfte der Schule über Maßnahmen zur Unfallverhütung und Si­cherheitserziehung.

 

Strahlenschutzbeauftragter:

  • Unterstützung des Schulleiters als Strahlenschutzbevollmächtigten,
  • Gewährleistung des sicheren Umgangs mit radioaktiven Stoffen im unterricht­lichen Zu­sammenhang,
  • Organisation der Fortbildung der Physiklehrer für die erforderliche Fachkunde im Be­reich Strahlenschutz.


Grafische Darstellung einer möglichen professionellen Sicherheitsorganisation an der Hildegardis-Schule

Thematisierung relevanter Inhalte aus dem Bereichen Arbeitssicherheit und Gesund­heitsschutz bzw. Einbindung dieser in das Schulleben:

  • Fachgerechter Umgang mit Gefahrstoffen: Chemie
  • Sensibilisierung für den gefahrenminimierenden Umgang mit elektrischen Strom­quel­len bzw. Geräten und energiereichen Strahlungsquellen (auch UV-Strahlung): Physik
  • Gesunde Ernährung, Hygiene, UV-Strahlung: Biologie
  • Gesundheit durch körperliche Aktivität: Sport
  • Schulsanitätsdienst (in Zusammenarbeit mit z. B. dem Malte­ser Hilfsdienst)
  • Erkennen und vermeiden von Brandursachen, Brandschutzerziehung: Chemie

 

Olaf Zacharias (Koordinator für Sicherheit)
Stand August 2023