Vertretungskonzept

Zielvereinbarung zu den Ergebnissen der QA NRW/Qualitätsbereich 4

Im QA-Bericht vom 08.05.2012 heißt es:
„Die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler hinsichtlich der inhaltlichen Fortführung des Fachunterrichts im Vertretungsunterricht weichen z. T. von der Gelingenseinschätzung der Lehrkräfte und der Schulleitung ab. Ein Umsetzungscontrolling der Vertretungspraxis ist bislang noch nicht etabliert.“ (a.a.O. Seite 12) 

1. Beschlüsse der Lehrerkonferenz

 

Das Kollegium beschließt in der Lehrerkonferenz vom 03.09.2013 einstimmig ein aufgrund der ermittelten hohen Zufriedenheit mit dem Status quo nur leicht modifiziertes Vertretungskonzept (ausgewiesen in Punkt 4), das dem Fazit der Befragung Rechnung trägt.

Die Etablierung eines regelmäßig stattfindenden Controlling der Vertretungspraxis wird mehrheitlich abgelehnt (52 Nein-Stimmen, 5 Ja-Stimmen und 13 Enthaltungen).

 

2. Modifiziertes Vertretungskonzept

Vertretungsstunden sind Unterrichtszeit, in der gewährleistet werden soll, dass sie durch sinnvolle Arbeit gefüllt wird.

Ziele

  • Während der Vertretungsstunden soll der Fachunterricht - wenn möglich - fortgeführt werden.
  • Nach Möglichkeit werden für den Vertretungsunterricht Fachvertretungen eingesetzt.
  • Vertretungsunterricht mit fachfremden Lehrern, die zudem die Klasse nicht kennen, ist möglichst zu minimieren.

Allgemeine Grundsätze zur Vertretungspraxis
Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, sich über den aktuellen Vertretungsstand zu informieren. Über je einen Monitor in der Pausenhalle und im Lehrerzimmer werden tagesaktuell ab 07.30 Uhr der Vertretungsplan für den laufenden Tag und eine Vorschau auf den kommenden Schultag angezeigt. Änderungen, die sich während des Schultages ergeben,  werden zeitnah eingearbeitet.

Vertretungsregelung für die Sekundarstufe I

  • Es werden grundsätzlich alle Stunden im Vormittagsbereich vertreten.
  • Alle für den Unterricht nötigen Fachmaterialien müssen von den Schülern mitgebracht werden, auch wenn eine Lehrkraft absehbar fehlt.
  • Eine ausgewogene Jahresbelastung durch den Vertretungsunterricht entsprechend dem Umfang der Unterrichtsverpflichtung der Kolleginnen und Kollegen wird angestrebt. Es gilt die Mehrarbeitsverordnung.
  • Für geplante Abwesenheit (Exkursionen, Fortbildungen etc.) gilt:
    1. Die fehlende Kollegin/der fehlende Kollege bereitet Arbeitsaufträge für die Klassen/Kurse vor, in denen sie/er fehlen wird.
    2. Arbeitsblätter werden von der fehlenden Kollegin/dem fehlenden Kollegen in der entsprechenden Klassenstärke kopiert und in die Ablagekörbe der Sek I gelegt bzw. den Schülerinnen und Schülern direkt ausgeteilt.
  • Im Krankheitsfall bzw. bei kurzfristigem Ausfall eines Kollegen gilt:
    1. Aufgabenstellungen für einen sinnvollen Vertretungsunterricht sind wünschenswert, sofern dies gesundheitlich möglich ist.
    2. Ist a) nicht möglich, erteilt der vertretende Kollege eigenverantwortlichen, qualifizierten Unterricht.
  • Das Zurückgreifen auf einen Materialpool – sollte a) nicht möglich sein – wird für alle Fächer angestrebt.
  • Nach Beendigung der Vertretungsstunde legt der vertretende Lehrer/die vertretende Lehrerin der Fachlehrerin/dem Fachlehrer den Arbeitsauftrag und evtl. überzählige Arbeitsblätter mit einer Rückmeldung in ihr/sein Postfach, um so die Kontinuität des Fachunterrichts zu gewährleisten.

Vertretungsregelung für die Sekundarstufe II

  • Oberstufenunterricht wird grundsätzlich nicht vertreten.
  • Für geplante Abwesenheit (Exkursionen, Fortbildungen etc.) gilt:
    1. Die fehlende Kollegin/der fehlende Kollege bereitet Arbeitsaufträge für die Kurse vor, in denen sie/er fehlen wird.
    2. Arbeitsblätter werden von der fehlenden Kollegin/dem fehlenden Kollegen in der entsprechenden Kursstärke kopiert und in den Sek II-Schrank gelegt bzw. den Schülerinnen und Schülern direkt ausgeteilt oder per E-Mail geschickt.
  • Im Krankheitsfall bzw. bei kurzfristigem Ausfall eines Kollegen gilt:
    1. Aufgabenstellungen für einen sinnvollen Vertretungsunterricht sind wünschenswert, sofern dies gesundheitlich möglich ist.
    2. Ist a) nicht möglich, sind die Schülerinnen und Schüler der Sek II angehalten, eigenverantwortlich zu arbeiten (EVA). 

 

4. Beschluss der Schulkonferenz

 

Die Schulkonferenz vom 09.10.2013 hat die aktualisierte Fassung des Schulprogramms in Kraft gesetzt. Der im Programm enthaltene Zielkatalog wird insofern modifiziert, als die von der QA angeregte Überprüfung der Vertretungspraxis nach Befragung von Eltern, Schülern und Lehrern als unnötig angesehen wird. Die vom Lehrerkollegium beschlossenen Modifikationen zur Umsetzung der Vertretungspraxis sind hinreichende Instrumente zur Optimierung des Vertretungskonzepts der Schule.
 

5. Ausblick

Die dokumentierten Ergebnisse und Folgen des Umsetzungscontrollings der Vertretungspraxis erweisen, dass über die bereits vorgenommenen Modifikationen hinaus zurzeit kein weiterer Handlungsbedarf besteht.

Es ist vorgesehen, bei entstehendem Bedarf das erprobte oder weitere angemessene Instrumente einzusetzen, um die Vertretungspraxis auch in Zukunft sach- und interessengerecht zu optimieren.

 

Karsten Keuchler, Daniel Nafziger