Das Institutionelle Schutzkonzept der Hildegardis-Schule, Hagen

Vorbemerkung

In dieser Schrift wurden die bisher formulierten und gültigen Texte überarbeitet und zusammengestellt, die das Institutionelle Schutzkonzept der Hildegardis-Schule an verschiedenen Stellen beschrieben haben. Dies sind v.a. das im Schulprogramm dargelegte Schutzkonzept, das bereits 2017 erstellt wurde, und die „Achtsamkeitsvereinbarung“ aus der Hausordnung, die einen Verhaltenskodex für das Miteinander an der Hildegardis-Schule darstellt. An dieser Stelle werden die vorhandenen Texte dann um weitere Punkte ergänzt, die den Vorgaben des Bistums für die Erstellung des Institutionellen Schutzkonzepts entsprechen (Risikoanalyse, Verhaltenskodex, Übersichten zu Beschwerdewegen und Ansprechpartnern).  

Dieser Text wurde von einer Arbeitsgruppe aus Schüler-, Lehrer- und Elternvertretern diskutiert und vorgeschlagen, sodann durch Konferenzbeschluss in Kraft gesetzt.

Hagen, Januar 2020

H. Grawe (Präventionsbeauftragter)

1. Überarbeitung, August 2022
Britta Lehmann / Andrea Schäfer (Präventionsbeauftragte)
Christian Haase (Schulseelsorger)

2. Überarbeitung, August 2023
Britta Lehmann / Andrea Schäfer (Präventionsbeauftragte)
 

1. Risikoanalyse – Gefährdungen 

Von den gesellschaftlichen Entwicklungen und Erkenntnissen der letzten Jahre bezüglich der Gefährdungen durch sexualisierte Gewalt[1]  sind auch die Schülerinnen und Schüler der Hildegardis-Schule nicht ausgenommen. 

Schon aus statistischen Gründen ist davon auszugehen, dass in einer Schule unserer Größenordnung immer wieder auch Schülerinnen und Schüler Opfer sexualisierter Gewalt werden. Es ist statistisch davon auszugehen, dass „etwa 1 bis 2 Schülerinnen und Schüler in jeder Schulklasse von sexueller Gewalt durch Erwachsene betroffen sind… Sexuelle Gewalt findet am häufigsten innerhalb der engsten Familie statt (ca. 25 %) sowie im sozialen Nahraum beziehungsweise im weiteren Familien- und Bekanntenkreis, zum Beispiel durch Nachbarn oder Personen aus Einrichtungen oder Vereinen, die die Kinder und Jugendlichen gut kennen (ca. 50 %). Sexuelle Gewalt durch Fremdtäter oder -täterinnen ist eher die Ausnahme. Zunehmend finden sexuelle Übergriffe aber auch im digitalen Raum statt. Es ist anzunehmen, dass in diesem Kontext die Zahl der Fremdtäter und -täterinnen zunimmt (Stichwort: Cybergrooming). Durch intensiven und oft sehr persönlichen Chatverkehr kann bei Kindern und Jugendlichen leicht der Eindruck entstehen, dass es keine Fremden sind, mit denen sie in Kontakt stehen, das senkt die Hürde, entsprechende Gefahren und Risiken wahrzunehmen.“ [2]

Aber gerade in der weit verbreiteten Nutzung sozialer Medien werden SuS vermehrt auch Opfer sexualisierter Gewalt durch andere Jugendliche. Die niedrige Hemmschwelle dort führt immer wieder zu Fällen von Verunglimpfungen, bis hin zum Cybermobbing mit sexualisierten Inhalten. Die hierbei immer hergestellte Öffentlichkeit erhöht dabei den Leidensdruck der Opfer enorm. Im Bereich des digitalen Raumes stellen darüber hinaus die leichte Verfügbarkeit und Verbreitung pornografischer Inhalte sowie das Phänomen des „Sextings“ besondere Gefährdungen dar. 

Im Zusammenhang mit dieser Entwicklung ist vermehrt eine Enthemmung der Sprache zu beobachten. Dabei geht der Gebrauch einer sexualisierten Sprache oft über die Form einer als „normal“ zu bezeichnenden, provokativen Jugendsprache hinaus und stellt eine beleidigende Grenzverletzung dar. Hier werden die Grenzen der Scham verletzt, insgesamt sogar verschoben.

Diese gesellschaftliche Realität betrifft auch uns und gebietet es, auch in der Hildegardis-Schule entsprechende Hilfsangebote bereitzustellen, über das Problem zu informieren und präventive Maßnahmen zu ergreifen.

2. Grundzüge des institutionellen Schutzkonzepts[3] 

2.1 Vorbemerkung

In Anerkennung ihrer bedeutenden Verantwortung und Sorge für das Wohl und den Schutz von Minderjährigen [...]haben sich die (Erz-)Bischöfe der nordrhein-westfälischen (Erz-) Diözesen mit der Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hil-febedürftigen Erwachsenen auf gemeinsame Anforderungen und Vorgaben zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt verständigt. Neben der reinen Definition des Geltungsbereiches und der Begriffsbestimmungen liegt der besondere Schwerpunkt des Papieres dabei auf der Entwicklung eines institutionellen Schutzkonzeptes.

In §6 gewährleistet der Rechtsträger entsprechend, verbindliche Verhaltensregeln, die ein fach-lich adäquates Nähe-Distanz-Verhältnis, einen respektvollen Umgang und eine offene Kommunikationskultur gegenüber Minderjährigen [...]betreffen, in einem Verhaltenskodex sicherzustellen. Dieser ist von allen Personen[...], die im Rahmen ihrer haupt-, neben- oder ehrenamtlichen Tätigkeit Minderjährige[...] beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder vergleichbaren Kontakt zu ihnen haben, durch Unterzeichnung einer Selbstverpflichtungserklärung anzuerkennen. Daneben wird deren persönliche Eignung durch die Vorlage einer Selbstauskunftserklärung und eines erweiterten Führungszeugnisses, sowie einer dauerhaften Fortbildungspflicht sichergestellt.

In Ergänzung dieses bereits weit über die staatlichen Regelungen hinausgehenden Konzepts des Erzbistums Paderborn wurden alle erzbischöflichen Schulen den Qualitätskriterien für Katholische Schulen entsprechend zusätzlich aufgefordert, eine jeweils individuelle Achtsamkeitsvereinbarung zu erarbeiten, die ihr eigenes Erziehungskonzept widerspiegelt.

Nun liegt der wesentliche Effizienzvorteil von Konfessionsschulen in einem verstärkten Augenmerk auf die Lehrer-Schüler-Beziehung, einer stärkeren Förderung der Interaktion zwischen Elternhaus und Schule, Werten, die von beiden geteilt und gelebt werden, und den zu Grunde liegenden Philosophien der Nächstenliebe und des besonderen Engagements.[4]  Diesen Vorteil haben wir als Hildegardis-Schule genutzt und uns als Arbeitsgruppe aus Präventionsbeauftragtem, Schulseelsorger, Kollegium, Schüler- und Elternschaft nicht nur auf eine, die in der Präventionsordnung festgehaltenen Inhalte betreffende, Gehorsamsverpflichtung beschränkt, sondern vielmehr gemeinsame Zielsetzungen mit neuer Verbindlichkeit ausgelegt und deren Umsetzung auf das Fundament der Menschenwürde gestellt. Aus der Wahrung dieses Grundprinzips christlichen Lebens erwachsen für uns die Schutzbestimmungen für ein achtsames Miteinander.

So bleibt auch unserer Überzeugung nach eine christliche Erziehung ohne persönliche Nähe und ohne Liebe undenkbar [5], Vertrauen das Grundprinzip jeder Pädagogik, muss präventive Persönlichkeitsentwicklung auf der individuell richtigen Balance zwischen pädagogisch notwendigem Freiraum und allgemeingültigen Verhaltensregeln aufbauen. Sie braucht Besonnenheit, kann Risiken verringern, aber niemals absoluten Schutz garantieren. In jedem Fall aber muss sie in der Lage sein, eine Geheimniskultur zu verhindern, um Missbrauch welcher Art auch immer frühzeitig zu beenden.

Das in diesem Sinn entstandene, nachfolgende Konzeptpapier trägt hoffentlich dazu bei, unsere Schule zu einem sicheren Ort des kognitiven, emotionalen und psychosozialen Aufblühens junger Menschen zu machen.

2.2 Nähe und Distanz

- Grenzwahrende Beziehungen als Dimension pädagogischen Handelns –

Die Missbrauchsskandale in den unterschiedlichsten Institutionen lösen in uns große Scham aus. Sich von ihnen zu distanzieren, indem man sie zu Einzelfällen erklärte, erscheint uns ebenso unangemessen, wie den gesamten Lehrer- und Erzieherberuf unter Generalverdacht zu stellen.[6]

Wir begegnen dem Gefühl der Betroffenheit daher mit geschärftem Verantwortungsbewusstsein und dem Mut, einer Disziplin der äußeren Ordnung von Beziehungen durch verbindliche Regeln schulintern mit einer Kultur des achtsamen Miteinanders zu begegnen.

Die Hildegardis-Schule will so Schutzraum sein, in dem alle Schülerinnen und Schüler wissen, dass ihre Grenzen wahr- und ernstgenommen werden, dass man ihnen zuhört und ihnen geholfen wird. Und doch setzen wir aus christlichem Selbstverständnis und pädagogischer Überzeugung heraus bewusst auf Nähe im Sinne ebenso vertrauensvoller wie grenzwahrender Beziehungen.

2.3 Christliches Selbstverständnis

Unser Schulprogramm beginnt mit dem Bibelvers:

„Und er stellte ein Kind in ihre Mitte, nahm es in seine Arme und sagte zu ihnen: Wer ein solches Kind um meinetwillen aufnimmt, der nimmt mich auf."(Mk9, 36-37)

Jesus selbst also hatte keine Berührungsängste.[7] Darüber hinaus war er sich seiner Verantwortung den Schwächsten gegenüber aber mehr als bewusst, schließt er doch seine Warnung vor der Verführung und der Verachtung von Jüngern mit den Worten: „Hütet euch davor, einen von diesen Kleinen zu verachten! Denn ich sage euch: Ihre Engel im Himmel sehen stets das Angesicht meines Vaters.“[8]
 
Auch der Apostel Paulusschreibt im Römerbrief: „Die Liebe tut dem Nächsten nichts Böses. Also ist die Liebe die Erfüllung des Gesetzes“, und er warnt im ersten Korintherbrief sogar: „Wenn ich in den Sprachen der Menschen und Engel redete, hätte aber die Liebe nicht, wäre ich dröhnendes Erz oder eine lärmende Pauke.“ [9] 

Konkret auf Katholische Schulen bezogen heißt es schließlich in den Verlautbarungen des
II. Vatikanischen Konzils: „Ihre [der Katholischen Schule] besondere Aufgabe aber ist es, einen Lebensraum zu schaffen, in dem der Geist der Freiheit und der Liebe des Evangeliums lebendig ist. [...] Die Lehrer aber seien sich bewusst, dass es in höchstem Maße von ihnen abhängt, wie weit die Katholische Schule ihre Absichten und Initiativen verwirklichen kann.“ [10]

In Bezug auf seine Gebote stellt Jesus das Alten Testament nicht in Frage, sondern gibt ihm durch die Reduzierung auf „Du sollst den Herrn, deinen Gott lieben mit ganzem Herzen, mit ganzer Seele und mit all deinen Gedanken“ und „Liebe deinen nächsten wie dich selbst“ [11] ein neues Fundament, von dem aus sich alles andere ergibt. Wer sich von diesem Fundament getragen weiß, der ist wie er in der Lage, Regeln im Bedarfsfall situativ angemessen auszulegen.

Übertragen auf Katholische Schule hieße das: Wo Regeln nicht von Verstehen getragen werden, sondern liebevolle Annahme und Empathie ersetzen, hört sinnerfülltes Leben auf, führt Streben nach makelloser Außendarstellung letztlich zu einer Selbstverneinung. [12] 

Entscheidend für den Erfolg von Schule aber sind gerade offene Menschen und ihre tragfähigen Beziehungen untereinander[13], denn positives Lernen braucht gegenseitig wertschätzende Wahrnehmung, Ermutigung und verbindliche, sowie vertrauensvolle Partnerschaften.

Ein Kind muss nach diesem Selbstverständnis gerade in der Schule auch Kind bleiben dürfen und das hat zuweilen eben das Bedürfnis, an die Hand genommen, geführt und berührt zu werden, natürlich aber auch das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit, Schutz und Geborgenheit in einer sicheren Gemeinschaft.

2.4 Pädagogische Überzeugung

Der Grundstein unserer Schule trägt die Worte Pierre Fouriers: Omnibus prodesse obesse nemini (Allen nützlich sein, niemandem schaden.)

Daraus erwächst für uns der Auftrag, mit großem Verantwortungsbewusstsein die jeweils persönliche Grenze und Integrität jedes Einzelnen individuell zu erkennen und zu wahren und ihn in seiner ihm eigenen Entwicklung bestmöglich zu fördern. Das beinhaltet natürlich, formale Berufsrollen kompetent auszufüllen, sich andererseits aber zugleich auf persönliche, emotional geprägte Beziehungen einzulassen[14], für deren Qualität Verantwortung zu übernehmen und sich seiner Vorbildfunktion bewusst zu sein. Diese Grundsätze bilden zugleich die Basis der Hausordnung und sind in der Betriebsanleitung auf Seite 4 festgehalten.

Durch eine belastbare Gemeinschaft, die füreinander da ist und aufeinander achtet, wollen wir allen Schülerinnen und Schülern einen vertrauensvollen Schutzraum schenken, um eine emotional stimmige Lernatmosphäre zu gewährleisten. Dabei sehen wir gerade in der Beziehungskompetenz der Lehrkräfte, neben der selbstverständlichen didaktischen, Fach- und Führungskompetenz, eine elementare Rolle. Werden sie in die Lage versetzt, ihren Schülerinnen und Schülern authentisch und mit Wertschätzung, Interesse und Empathie zu begegnen, schafft das beste Voraussetzungen für das Gelingen von Schule, können viele Störungen im Verhalten, der Konzentration und des Lernerfolges vermieden werden.[15]  Zudem führt eine gelungene Kombination von Führung und persönlicher Zuwendung zu wachsendem Selbstvertrauen und sozialer Kompetenz, sowie einer stärkeren Schulorientierung.[16]

Zuverlässige Beziehungen aber können nur da aufblühen, wo Erwachsene als Persönlichkeit auftreten, sich menschlich zeigen dürfen und nicht nur auf ihre Rolle beschränken müssen, denn Erziehung bedingt bisweilen, intuitiv und spontan zu handeln, sind doch nicht nur die Schülerinnen und Schüler alle verschieden, sondern die sie unterrichtenden Erwachsenen eben auch. Gerade als katholische Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft stehen wir dabei in besonderer Weise unter dem Anspruch, der christlichen Grundvorstellung Rechnung zu tragen, dass jeder einzelne Mensch Anspruch auf Achtung seiner Individualität hat, dass er durch Einbindung in die Gemeinschaft den notwendigen Schutz und die Hilfe erfährt, die seine Entfaltung nötig hat und, dass er darauf angewiesen ist, dass man ihm vertraut.[17]  Vertrauensräume aber, gerade interpersonelle Beziehungen zwischen Menschen betreffend, die auf Loyalität, gegenseitige Zusagen und persönliche Verbundenheit beruhen, können nicht in allen Details rechtlich geregelt werden.[18]

Natürlich sind allgemeingültige Normen und verbindliche Verhaltensregeln zur Wahrung der Intimsphäre durch zum Beispiel Fragen nach geeigneten Räumlichkeiten, adäquater Sprache und Wortwahl oder angemessenem Körperkontakt nicht verhandelbar und entsprechend aus gutem Grund in der Präventionsordnung festgehalten, doch können sie eine selbstreflektierte Grundhaltung, verbunden mit der Bereitschaft, die Gefühlsreaktionen des Gegenübers wahr- und ernst zu nehmen und in der Folge eigene Denk- und Verhaltensmuster kontinuierlich zu überdenken, nicht ersetzen. So verstehen wir den Sendungsauftrag Alix le Clercs: „Fais le grandir – lass es wachsen“, auf den die Augustiner Chorfrauen, denen lange Jahre die Trägerschaft unserer Schule oblag, zurückgehen.

Entwickeln Lehrer in diesem Sinn eine klare Haltung zum Schutz sowohl ihrer eigenen Integrität als auch der ihres Gegenübers und setzen sie dabei bewusst ganz persönliche Grenzen, lernen Schülerinnen und Schüler aus diesen Alltagserfahrungen Gleiches zu tun. Geraten Lehrkräfte aber unter Druck und müssen sich in jeder Sekunde des „Miteinanders“ fragen, ob sie gerade juristisch korrekt abgesichert sind, verlieren sie nicht nur den Kontakt zu sich selbst, sondern letztlich auch die Fähigkeit zur empathischen Zuwendung. Wir als Gemeinschaft der Hildegardis-Schule setzen daher innerhalb der durch den Verhaltenskodex definierten verlässlichen Stan-dards bewusst auf persönliche Freiräume, sollen doch Korrektheit und Freundlichkeit an unserer Schule nicht zur leblosen Fassade werden.

Beziehungsorientiertes Führen heißt natürlich niemals, emotionale oder gar körperliche Nähe zu suchen, sondern sorgfältig abzuwägen, was jeweils situationsangemessen ist. Beispielsweise wird eine Lehrperson im Rahmen einer Klassenfahrt nicht ohne Grund den Schlaf- oder Sanitärbereich der Schülerinnen und Schüler betreten, wohl aber ein Kind, welches sich mit Heimweh in diesen Raum zurückgezogen hat, zu trösten wissen. Wie ihr das gelingt, hängt in hohem Maß von ihrer erworbenen Beziehungskompetenz ab, denn Nähe kann genauso wohltuend, wie peinlich, Distanz professionell, aber auch ignorant oder gar verletzend empfunden werden. Sicher aber schafft „unerwünschte Nähe“ ungewollt „Distanz“. Gerade deshalb darf ein tragfähiger Kompromiss nicht Ziel der Bemühungen sein, sondern die unbedingte Fähigkeit zu reflexiver Rationalität.

Jede Lehrerin und jeder Lehrer muss sich diesbezüglich selbst mit dem eigenen Verständnis von ethisch korrektem Verhalten auseinandersetzen und ergänzend individuell eigene Antworten und Wege finden dürfen. Dabei hat er ein Recht auf Fortbildung, Supervision und kollegialen Austausch.

2.5 Prävention

Präventionsarbeit dient mit ihren klaren, transparenten Strukturen dazu, Gefahren im Auge zu behalten und allen Beteiligten größtmögliche Sicherheit zu vermitteln. Dabei werden die Grundsätze des Konzeptes konkretisiert, altersentsprechend verbalisiert und dem Entwicklungsstand angemessen mit Leben gefüllt.
Das Präventionskonzept der Hildegardis-Schule stützt sich entsprechend auf verschiedene Säulen:

2.5.1 Verankerung im Leitbild der Schule

Kindern mit Liebe und Respekt zu begegnen, ihre Persönlichkeit ernst zu nehmen, ihre persön-lichen Grenzen zu achten und ihre Selbstbestimmung zu fördern, ist selbstverständlicher Bestandteil des Leitbildes unserer Schule. Die zentrale Bedeutung, die der Person des Lehrers dabei zuteilwird, ist in unserem Schulprogramm dargelegt[19], welches gerade jungen Kollegen Orientierung geben soll.

2.5.2 Persönliche Eignung 

Der Schulträger übernimmt in der Präventionsordnung, §4, die Verantwortung dafür, dass nur Personen mit der Beaufsichtigung, Betreuung und Erziehung [...] betraut werden, die neben der erforderlichen fachlichen auch über die persönliche Eignung verfügen.
Diesbezüglich wird sexualisierte Gewalt in jedem Vorstellungsgespräch thematisiert und die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, einer Selbstauskunftserklärung und einer Selbstverpflichtungserklärung (Verhaltenskodex) verlangt.

2.5.3 Schulungen für Lehrer

Sexualisierte Gewalt kann in verschiedensten Formen und Abstufungen vorkommen und meint letztlich jede Form der Grenzverletzung, sei es körperlicher, verbaler oder psychischer Art. Sie führt in jedem Fall zu einer Entwürdigung, kann junge Menschen schwer belasten und sie letztlich in ihrer psycho-emotionalen Entwicklung dauerhaft hemmen. Wollen wir den uns anvertrauten Schülerinnen und Schülern Schutz gewähren, gilt es aufmerksam Signale Betroffener wahrzunehmen und im Verdachtsfall kompetente Hilfe zu suchen, sich aber auch in der eigenen Selbstverantwortung weiterzuentwickeln. Dabei liegt besonderes Augenmerk darauf,

  • sein Gegenüber wahrzunehmen und sich darauf einzustellen,
  • eigene Verhaltensmuster und Grenzen zu reflektieren,
  • Wechselwirkungen zu berücksichtigen und
  • das eigene Verhaltensrepertoire authentisch zu erweitern.

Wie ebenfalls in der Präventionsordnung, §9, festgelegt, sorgt der Schulträger entsprechend für regelmäßige Schulungen. Unter der Überschrift „Nähe und Distanz als Herausforderungen professioneller Beziehungsgestaltung“ befassen sich die Lehrkräfte dabei zusätzlich mit Fragen von

  • angemessenem Nähe- und Distanzverhältnis,
  • Strategien von Täterinnen und Tätern,
  • Psychodynamiken der Opfer,
  • Dynamiken in Institutionen sowie begünstigenden institutionellen Strukturen,
  • Straftatbeständen und weiteren einschlägigen rechtlichen Bestimmungen,
  • eigener emotionaler und sozialer Kompetenz,
  • Kommunikations- und Konfliktfähigkeit,
  • Verfahrenswegen bei Anzeichen sexualisierter Gewalt,
  • Information zu notwendigen und angemessenen Hilfen für von sexualisierter Gewalt Be-troffene, ihre Angehörigen und die betroffenen Institutionen, 
  • sexualisierter Gewalt von Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen an anderen Minderjährigen und/oder schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen.[20] 

2.5.4 Präventionsangebote für Schülerinnen und Schüler

Ebenso legt die oben genannte Präventionsordnung in § 10 fest, im Sinne einer Primärprävention geeignete Maßnahmen zur Stärkung von Minderjährigen und schutz- oder hilfsbedürftigen Erwachsenen zu entwickeln.[21]
 
An der Hildegardis-Schule beschäftigen sich die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Präventionsarbeit in den Jahrgangsstufen 5, 7 und 9 bei unterschiedlicher Schwerpunktsetzung ausführlich mit Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt.

In Anlehnung an das Präventionsprogramm „Mein Körper gehört mir“ der theaterpädagogischen Werkstatt Osnabrück, das in den allermeisten Grundschulen der Stadt erfolgreich durchgeführt wird, liegt das Augenmerk im Jahrgang 5 zunächst auf der körperlichen Selbstbestimmung. Die Schülerinnen und Schüler sollen ihren Körper dabei als wertvoll begreifen und erleben, dass sie selbst darüber bestimmen und weder Erwachsene noch Mitschüler ihre persönliche Grenze überschreiten dürfen. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Arbeit stellt das Lions Quest Programm „Erwachsen werden“ dar.

Die im Jahrgang 6 und 9 durchgeführte Sexualerziehung ist an den Biologieunterricht gebunden. Dabei geht es neben der reinen Vermittlung biologischen Wissens vor allem darum, Begrifflichkeiten bekannt und vertraut zu machen, kann doch kindliche Unwissenheit leicht von potenziellen Tätern ausgenutzt werden. Je sicherer Jugendliche im Umgang mit ihrer eigenen Sexualität werden, umso eher vermögen sie deren Grenzen schließlich zu verteidigen.

In den Jahrgangsstufen 7 und 9 hingegen werden die Präventionsmaßnahmen primär nicht von den gleichzeitig unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrern durchgeführt, sondern finden im Rahmen mehrstündiger Seminare mit externen Fachkräften entsprechender Fachberatungsstellen und in der Regel nach Geschlechtern getrennt statt. Auf diese Weise wird eine unbefangenere Atmosphäre der Vertraulichkeit garantiert, in der es jungen Menschen leichter fällt, sich frei zu äußern. Auch werden die Schülerinnen und Schüler so über externe Gesprächs- und Hilfsangebote informiert. Natürlich trägt die Schule aber die Verantwortung für die Qualität und Inhalte, weshalb im Rahmen der SciVi-Stunden eine Reflexion erfolgen kann, aber niemals erzwungen wird. Auch hier gilt der selbstverständliche Grundsatz, Kindern und Jugendlichen nur dann persönlich nahe zu kommen, wenn diese jederzeit die Möglichkeit haben, sich der Nähe problemlos zu entziehen.

Das christliche Verständnis von Sexualität erhält ebenfalls Raum, wenn im Rahmen des Religi-onsunterrichtes der Themenkomplex „Liebe, Sexualität und Partnerschaft“ behandelt wird.

Allgemeine Präventionsgrundsätze aller genannten Bemühungen sind aber in jedem Fall:

  • Mein Körper gehört mir.
  • Es gibt angenehme, aber auch unangenehme Nähe. Meine diesbezüglichen Gefühle sind in jedem Fall zu respektieren.
  • Ich habe entsprechend das Recht, „Nein“ zu sagen.
  • Es gibt gute, aber auch grenzverletzende Geheimnisse.
  • Ich darf daher über meine Gefühle sprechen und bekomme Hilfe.
  • Ich bin nicht schuld.

Die Präventionsmaßnahmen sind ausführlich im Curriculum für die SCiVi-Stunden dargestellt. [22]

2.5.5 Gesprächsangebote für Schülerinnen und Schüler

In aller Regel besteht zwischen Täter und Opfer ein asymmetrisches Machtgefälle. In diesem Abhängigkeitsverhältnis hat der Druck zur Geheimhaltung zentralen Charakter, wodurch potenzielle Opfer oft sprachlos, wehrlos, hilflos werden.

Um diese Mauer des Schweigens zu durchbrechen und so potenziellen Tätern rechtzeitig die Macht zu nehmen, bieten wir mit Herrn Haase (Schulseelsorger), Frau Lehmann (Beratungslehre-rin und Beauftragte für die Prävention von Missbrauch) und Herrn Grawe (Präventionsbeauftragter) geschulte Gesprächspartner an.

Darüber hinaus kann sich jeder Jugendliche, der natürlich nur ganz allein sagen kann, welchem Gesprächspartner er sein Vertrauen schenken will[23], selbstverständlich auch an das Klassenleitungsteam oder eine Lehrkraft seiner Wahl wenden, ebenso wie die einbezogenen Fachberatungsstellen Ansprechpartner und damit sichere außerschulische Hilfe anbieten.

Durch eine Veröffentlichung der Gesprächspartner in der Hausordnung wird die Nachhaltigkeit insofern gewährleistet, als neue Mitglieder der Schulgemeinschaft ständig in Kenntnis darüber gesetzt werden. Betroffenen oder auch nur verunsicherten Schülerinnen und Schülern soll auf diese Weise ein Weg aus der Isolation aufgezeigt, Grenzüberschreitungen frühzeitig aufgedeckt und beendet werden.

Fehlt trotz dieses vielschichtigen Gesprächsangebotes zunächst der Mut, öffentlich auf eine empfundene Integritätsverletzung zu reagieren, bieten die regelmäßig in allen Kursen ausgegebenen anonymisierten Evaluationsbögen, die immer auch verbindliche Fragen zum Wohlbefinden enthalten, die Möglichkeit, eine Lehrkraft auf mögliches Fehlverhalten hinzuweisen.

2.5.6 Krisenintervention

Angemessenes Handeln in Situationen, bei denen eine Grenzverletzung vermutet werden muss, ist für alle Seiten belastend und erfordert großes Fingerspitzengefühl.

Besteht trotz aller präventiven Bemühungen der Verdacht einer Grenzverletzung jedweder Art und wendet sich die betroffene Schülerin oder der Schüler an eine selbst gewählte Vertrauensperson, erfolgt nach besonnenen Primärgesprächen einvernehmlich und in Kooperation mit den Beauftragten für die Prävention eine Meldung an die Schulleitung. Diese bemüht sich primär um eine Sicherstellung des Kindeswohles, kommt im Falle eines innerschulischen Verdachtes aber ebenso ihrer Fürsorgepflicht dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin gegenüber nach und wahrt so ihr Neutralitätsgebot. Erhärtet sich der geäußerte Verdacht nach Einzelgesprächen mit dem betroffenen Jugendlichen, den Erziehungsberechtigten und ggf. der Lehrkraft, erfolgt eine schrittweise Weiterbearbeitung durch übergeordnete Stellen. 

2.6 Daran glauben wir

Neben der reinen Wissensvermittlung wollen wir als Hildegardis-Schule junge Menschen ganzheitlich begleiten und ihnen helfen, Hoffnung, Lebensmut und soziale Kompetenz zu entwickeln.

In diesem Sinn sind wir Schule auf dem Weg, üben uns im achtsamen Miteinander und leben mit dem Mut zum Wir eine Kultur der Verantwortung uns selbst und anderen gegenüber, in der jedem einzelnen, egal ob Lehrer, Schüler, Sekretärin, Hausmeister, Cafeteria-Angestellter, Raumpflegerin oder Elternteil mit Respekt, aber auch Offenheit begegnet werden kann, ohne dabei seine Persönlichkeitsrechte zu verletzen.

Das Zukunftsbild unserer Schule wurzelt dabei in Werten wie Gleichwürdigkeit, Integrität, Ver-antwortung, Vertrauen und Empathie.[24]  Die Entwicklung auf diesem Fundament stehender, verlässlicher Beziehungen von Schülerinnen und Schülern zu ihren Lehrpersonen ist für uns von größter Bedeutung, die körperliche und seelische Unversehrtheit aller Beteiligten unser selbstverständliches, höchstes Bestreben.

Beziehungskompetenz und Bindung entstehen nach unserer festen Überzeugung nicht durch vorgeschriebene Distanz, sondern eine fachliche Eignung und persönliche Haltung, für deren Entwicklung und stetige Evaluation wir alle gemeinsam Verantwortung tragen.
Unter dem Schutz der verantwortungsvollen Regelungen des Trägers kehren wir also an den Ausgangspunkt unserer Bemühungen zurück, erinnern uns daran, was uns wirklich wichtig ist, und dürfen uns fragen: Welche Wege wollen wir zukünftig gehen und welche Wegweiser sind nötig, um sie sicher zu finden?

Das Vertrauen in die Wachstumsfähigkeit der Gemeinschaft und die persönliche Entwicklung aller Beteiligten dieses Prozesses entspringt dabei unserer optimistischen Grundhaltung und dem humanistischen Geist dieser Schule.

3. Verhaltenskodex 

3.1 Achtsamkeitsvereinbarung

Miteinander lernen, aufeinander achten, füreinander da sein! 
Teil dieses Institutionellen Schutzkonzeptes ist die Achtsamkeitsvereinbarung, wie sie für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft in unserer Hausordnung[25] dargelegt ist. Für alle Beteiligten ist diese Vereinbarung eine Leitlinie des Handelns im allgemeinen schulischen Miteinander. Insbesondere gelten die hier formulierten Verhaltensregeln aber auch in Bezug auf die Wahrung der sexuellen Integrität jedes Einzelnen, d.h. hier:
Wir ¬- Lehrerinnen und Lehrer 

  • füllen unsere Berufsrolle kompetent und gewissenhaft aus  
  • achten die Würde und Integrität jeder Schülerin und jedes Schülers  
  • sind uns unserer Vorbildfunktion sehr bewusst 
  • stehen als Ansprechpartner hilfsbereit zur Verfügung 
  • tragen verlässlich die Verantwortung für die Qualität der Beziehungen, die wir einge-hen 
  • begegnen allen am Schulleben Beteiligten mit Achtung, Fairness und Toleranz 
  • fördern die Schülerinnen und Schüler bestmöglich nach ihrer besonderen Individuali-tät 
  • beurteilen Leistungen sachgerecht und nachvollziehbar 
  • pflegen die Kommunikation und Kooperation innerhalb und außerhalb der Schule 

Insbesondere sind wir Lehrerinnen und Lehrer sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Praktikantinnen, Praktikanten, Referendarinnen und Referendare aufmerksam für jeden Vorfall sexualisierter Grenzverletzungen oder Übergriffe und intervenieren im Sinne dieses Schutzkonzepts. Wir nehmen unsere besondere Verantwortung für die uns anvertrauten Schülerinnen und Schüler wahr, wir schützen und bewahren sie vor jeglicher Form verletzender Grenzüberschreitungen. Wir richten unser Verhalten nach dem Verhaltenskodex des Erzbistums Paderborn[26].

Wir – Schülerinnen und Schüler 

  • treten allen am Schulleben Beteiligten gegenüber offen, respektvoll und entgegenkommend auf 
  • tolerieren jede Person so, wie sie ist, und respektieren ihre persönlichen Überzeugungen und Grenzen 
  • grenzen niemanden aus und machen uns nicht über etwas lustig, was uns fremd oder ungewöhnlich erscheint 
  • lösen unsere Konflikte gewaltfrei und verurteilen jede Art von Mobbing 
  • respektieren die Integrität und das Eigentum anderer  

Insbesondere verletzen wir Schülerinnen und Schüler niemanden durch eine beleidigende, sexualisierte Sprache, achten stets die Grenzen des Anstandes und der Scham, unterlassen jede Verunglimpfung anderer in sozialen Netzwerken durch sexualisierte Texte oder Bilder. Wir überschreiten niemals die Grenze zu einer unerwünschten körperlichen Nähe. Wir achten auch darauf, dass wir unsere eigene Würde nicht durch unbedachte Postings in sozialen Netzwerken und zweifelhafte Downloads verletzen. 

Wir - Schulleitung 

  • sorgen für die Rahmenbedingungen einer optimalen Lernatmosphäre und minimieren Unterrichtsausfall 
  • begegnen allen am Schulleben Beteiligten mit größtmöglicher Wertschätzung 
  • sind ansprechbar für alle Sorgen und Nöte innerhalb der Gemeinschaft, für die wir Verantwortung tragen 
  • fördern die Kommunikation und Kooperation zwischen den am Schulleben beteiligten Personen und Gruppen 
  • sorgen für den Interessensausgleich zwischen Schülerschaft, Kollegium und Eltern 
  • treiben die Schulentwicklung voran 
  • achten auf die Einhaltung der gesetzlichen und schulinternen Rahmenbedingungen 

Insbesondere sorgen wir, die Schulleitung für Bedingungen, die den bestmöglichen Schutz vor allen Formen sexualisierter Gewalt gewährleisten und intervenieren in solchen Fällen im Sinne dieses Schutzkonzepts, der Präventionsordnung des Erzbistums Paderborn und der gesetzlichen Vorgaben.

Wir - Eltern 

  • gehen mit den Lehrerinnen und Lehrern eine Erziehungspartnerschaft ein und tragen somit Verantwortung für unsere Kinder 
  • sind uns unserer Vorbildfunktion bewusst und leben unseren Kindern Grundwerte vor 
  • geben unseren Kindern Rückhalt und unterstützen soweit möglich ihren Lernprozess 
  • informieren uns durch den Besuch von Schulveranstaltungen und der Homepage über aktuelle Termine und Neuerungen 
  • unterstützen das Schulleben im Rahmen unserer Möglichkeiten   

Insbesondere schützen wir Eltern unsere Kinder vor allen Formen sexualisierter Gewalt, wir sind aufmerksam für die vielfältigen Gefährdungen dieser Art. Wir verantworten, regulieren und begleiten die Nutzung digitaler Medien durch unsere Kinder altersgemäß. Erhalten wir Kenntnis von Vorfällen sexualisierter Gewalt, intervenieren wir stets und arbeiten im Sinne einer Erziehungspartnerschaft[27] vertrauensvoll mit der Schule zusammen.

3.2 Nähe und Distanz im Schulsport  

Verhaltenskodex zur Prävention von sexualisierter Gewalt im Schulsport und bei schulsportlichen Veranstaltungen an der Hildegardis Schule Hagen
Vorbemerkung: 
Der Schulsport ist in den jeweiligen Bewegungsfeldern und Sportbereichen durch eine mitunter stärkere körperliche Nähe zwischen den Sporttreibenden, aber auch zwischen den Lehrkräften und Lernenden gekennzeichnet. Dies erfordert insbesondere aus der Perspektive der Lehrkräfte eine besondere Achtsamkeit im Umgang mit den Lernenden. Dabei sind vor allem folgende Grundsätze zu beachten:

  1. Hilfestellungen
  2. Kleiderordnung
  3. Körperkontakt bei Verletzungen
  4. Umkleidekabinen und Sanitärräume
  5. Film- und Fotoaufnahmen
  6. Sicherheitsbelehrung

 

  1. Hilfestellungen/Sicherungen im Sportunterricht sind als eindeutige Hilfestellung zu gestalten und auf das Notwendigste zu beschränken. Sinn und Art der Hilfestellungen werden mit den Lernenden im Vorfeld geklärt und transparent gemacht.
    Insbesondere beim „Bewegen an Geräten – Turnen, bei der Ausübung von „Parcours/ Freerunning“ oder „Akrobatik“ und „Klettern“ kommt dem Sichern und Helfen eine besondere Bedeutung zu. Dies führt mitunter zu intensiveren körperlichen Kontakten zwischen der übenden und helfenden Person. Diese Kontakte sind aus fachlicher Sicht unabdingbar, bedürfen aber einer besonderen Behutsamkeit und Absprache.
    ​​​​​​- Bei der Einführung oder Anwendung von Helfergriffen ist darauf zu achten, dass Helfer und Turnende eindeutige Situationen herstellen. Dies gelingt beispielsweise durch eine allgemeine vorhergehende Absprache mit allen Turnenden ggf. durch Verständigung mit dem einzelnen Turnenden vor einer Übung bzw. einem Übungsteil.
    - Die Ansatzpunkte für die einzelnen Helfergriffe müssen dabei situations- und übungsangemessen gewählt und mit den Übenden zuvor abgesprochen werden (vgl. hierzu: Sicherheitsförderung im Schulsport – Rechtgrundlagen, Schulministerium NRW, Heft 1033, S. 29)
  2. Beim Schulsport ist aus sicherheits- und gesundheitsförderlichen Gründen grundsätzlich von allen Beteiligten angemessene und passende Sportkleidung zu tragen. Dies ist auch im Hinblick auf die Ausprägung einer Kultur der Achtsamkeit nochmals deutlich herauszuheben. Für den Sportunterricht gilt daher, dass ein eng anliegendes und bauchbedeckendes T-Shirt ohne weiten Ausschnitt sowie eine zumindest teilweise oberschenkelbedeckende Hose (keine Hotpants) und für den Schwimmunterricht für die Mädchen ein Sportbadeanzug und für die Jungen eine Badehose vorausgesetzt wird. Im Zweifelsfall entscheidet immer die unterrichtende Lehrkraft.
  3. Bei der Versorgung von Verletzungen ist Körperkontakt nur zur Dauer und zum Zweck dieser erlaubt. Sofern es die Situation zulässt, wird vorab informiert und die Erlaubnis eingeholt. Soweit es möglich ist, übernehmen die Lernenden gegenseitig die Versorgung der Verletzten. Körperliche Kontakte, wie z.B. das Trösten müssen von diesen gewünscht und gewollt sein und dürfen das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten. 
  4. Das Betreten der Umkleidekabinen und Sanitärräume durch die Lehrkraft ist (außer bei begründeten Anlässen) zu vermeiden. Sie kleiden sich grundsätzlich nicht in einem Raum zusammen mit den Lernenden um. 
  5. Film- und Fotoaufnahmen für unterrichtliche Zwecke sind nur mit Einwilligung der Erziehungsberichtigen bzw. der volljährigen Sporttreibenden erlaubt, dürfen nicht weitergeleitet werden und sind unmittelbar nach Abschluss des Unterrichtsvorhabens zu löschen. 
  6. Die Lernenden werden von den Lehrkräften zu Beginn eines jeden Schuljahres über diesen Verhaltenskodex informiert. Diese Belehrung wird im Klassen- bzw. Kursbuch dokumentiert. 

4. Übersicht

4.1 Beschwerdewege und Ansprechpartner in Schule und Bistum

4.2 Externe Beratungsstellen

AIDS-Hilfe Hagen e.V.
Körnerstraße 82c
58095 Hagen
Tel. 02331/ 338833
www.aidshilfe-hagen.de

Jucops bei der Polizei Hagen
Hoheleye 3
58093 Hagen
Hotline: 02331/ 982-2222
jucops.hagen@polizei.nrw.de

Rat am Ring (Schulpsychologische Beratungsstelle)
Ring 101
58097 Hagen
Tel. 02331/ 207 3991
familienberatung@stadt-hagen.de, www.hagen.de

Blaues Kreuz/ blu:prevent
Körnerstr. 45
58095 Hagen
Tel. 02331/ 9337450
www.bluprevent.de

Veex - Institut für erfahrungs- und erlebnisorientiertes Lehren und Lernen e.V.
Ergster Weg 59
58093 Hagen
Tel. 0178 7190801
info@veex.de
www.veex.de

Weitere Einrichtungen

  • Hilfetelefon Sexueller Missbrauch
    Bundesweite, kostenfreie und anonyme Infoline, Anlaufstelle zu sexueller Gewalt an Jungen und Mädchen
    Tel. 0800 22 55530
    www.hilfeportal-missbrauch.de
  • Zartbitter
    Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt für Jugendliche ab 14 Jahren
    Tel. (Münster) 0251/ 4140555
    Online-Beratung über: www.zartbittermuenster.de
    siehe auch: https://www.zartbitter.de/gegen_sexuellen_missbrauch/Aktuell/100_index.php
  • Nummer gegen Kummer
    Gesprächs- und Beratungsangebot für Kinder, Jugendliche und Eltern
    Tel. 0800 1110333
    www.nummergegenkummer.de
    Kinder- und Jugendtelefon: 0800 116111
    Elterntelefon: 0800 111 0550
  • Beratungsstelle Zeitraum
    Erziehungs-, Familien- und Lebensberatung der Evangelischen und Katholischen Kirche
    Dödterstraße 10, 58095 Hagen
    Tel. 02331/ 9058 2
    www.beratungsstelle-zeitraum.de
  • Telefonseelsorge:
    Zum Reden: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222
    Zum Mailen oder Chatten: www.telefonseelsorge.de
  • Frauenberatung Hagen
    Telefon: 02331 15888
  • Fachberatung Kindeswohl:
    Tel. 02331/ 207 4500
    fachberatung-kindeswohl@stadt-hagen.de
  • Weißer Ring
    Opfer-Telefon: 116 006
    www.weisser-ring.de
  • Missbrauchsbeauftragte im Erzbistum
    Beauftragter für Fälle sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen im Erzbistum Paderborn
    Telefon: 05251/ 125-1344
    Missbrauchsbeauftrage@erzbistum-paderborn.de
  • Präventionsbeauftragter zur Vorbeugung von sexuellem Missbrauch und die Koordinationsstelle Prävention sexualisierter Gewalt
    Telefon: 05251/ 125-1213
    Praeventionsbeauftragter@erzbistum-paderborn.de

 

Erziehungshilfen

www.caritas-Paderborn.de
Anonym online: www.eb-Paderborn.de

 

 

Hilfreiche Links:

            https://www.praevention-erzbistum-paderborn.de/

            https://beauftragter-missbrauch.de/

            https://www.innocenceindanger.de/

            https://www.klicksafe.de/

             

4.3 Handlungsstratgie

In Situationen, in denen sexualisierte Gewalt geschehen ist oder vermutet wird, folgt die Hildegardis-Schule den Empfehlungen und Handlungsleitfäden des Erzbistums Paderborn, wie sie in der Broschüre „Augen auf: hinsehen und schützen“[28]  und im Institutionellen Schutzkonzept[29] des Erzbistums Paderborn dargelegt sind.

 

[1] Sexualisierte Gewalt wird hier definiert als jede Form sexualisierter Grenzverletzungen und Übergriffe, vgl. hierzu auch die Präventionsordnung des Erzbistums Paderborn, §2

[2] Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung in: Fakten und Zahlen zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen, 2017, auf: https:beauftragter-missbrauch.de (03.09.2019)

[3] Vgl. Schulprogramm der Hildegardis-Schule, Grenzwahrende Beziehungen, 2017, auf:

www.hildegardis-schule.de/schulprogramm

[4] Hattie: Lernen sichtbar machen. Hohengehren 2009, S. 90

[5] Die deutschen Bischöfe: Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Handreichung für katholische Schulen, Internate und Kindertageseinrichtungen. (Die deutschen Bischöfe 32) Bonn 2010, S.16

[6] Mertes und Siebner: Schule ist für Schüler da. Freiburg 2010, S. 63

[7] Bergmann: Geheimnisvoll wie der Himmel sind unsere Kinder. München 2010, S. 80/120

[8] Mt18, 10

[9] Röm 13, 10; 1 Kor 13, 1

[10] Gravissimum Educationis - Über die christliche Erziehung. Erklärung des II. Vatikanischen Konzils 1965

[11] Mt 22, 34-40

[12] Bergmann: Geheimnisvoll wie der Himmel sind unsere Kinder. München 2010, S. 76

[13] Hattie: Lernen sichtbar machen. Hohengehren 2009, S. 143

[14] Dörr und Müller: Nähe und Distanz. Weinheim 2006, S. 7

[15] Hattie: Lernen sichtbar machen. Hohengehren 2009, S. 143

[16] Dollase: Lehrer- Schülerbeziehungen und die Lehrerpersönlichkeit - Wie stark ist ihr empirischer Einfluss auf Leistung und Sozialverhalten? In: Persönlichkeit und Beziehung als Grundlage der Pädagogik.  Hrsg. von Jochen Krautz und Jost Schieren. Weinheim 2013, S. 87

[17] Die deutschen Bischöfe: Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

[18] Mertes: Widerspruch aus Loyalität. Würzburg 2012, S. 67

[19] Vgl. Schulprogramm, Kapitel 4: Selbstverständnis der Lehrerinnen und Lehrer der Hildegardis-Schule, auf: www.hildegardis-schule.de/schulprogramm

[20] Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen für die Erzdiözese Paderborn, veröffentlicht in KA 2014; Stück 4, Nr. 64, S. 4

[21] Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen für die Erzdiözese Paderborn, veröffentlicht in KA 2014; Stück 4, Nr. 64, S.4
 

[22] https://hildegardis-schule.de/schulleben/praevention

[23] Mertes und Siebner: Schule ist für Schüler da. Freiburg 2010, S. 51

[24] Erzbischöfliches Generalvikariat Paderborn (Hrsg.): Augen auf, hinsehen & schützen – Information zur Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Paderborn 2014, S.10
 

[25] Vgl. Hausordnung, auf:  https://hildegardis-schule.de/downloads/

[26] https://www.schuleunderziehung.de/872-Katholische--Schulen/1418-Pr%E4vention/25146,Augen-auf%3A-hinsehen-und-sch%FCtzen.html

[27] https://hildegardis-schule.de/schulprogramm

[28] Augen auf: hinsehen und schützen, Broschüre, Hrsg. Erzbistum Paderborn, 2016, S. 12 - 17

[29] Institutionelles Schutzkonzept für die Schulen in Trägerschaft des Erzbistums Paderborn, S.28 – 34, siehe auch: https://www.schuleunderziehung.de/872-Katholische--Schulen/1418-Pr%E4vention/25146,Augen-auf%3A-hinsehen-und-sch%FCtzen.html