Fortbildungskonzept 

1.  Grundsätze und Rahmenbedingungen

Eine „gute” Schule wird stets bemüht sein, die Qualität von Bildung und Erziehung „auf der Höhe der jeweiligen fachlichen und fachdidaktischen Standards” zu halten[1]. Daraus folgt: Jede Person, die an der Hildegardis-Schule unterrichtet, ist dazu berechtigt und dazu verpflichtet, sich in ihrem fachlichen und überfachlichen Wissen selbst fortzubilden sowie an schulinternen und -externen dienstlichen Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.[2]

„Das Kollegium der Hildegardis-Schule begreift die professionelle Gestaltung und Weiterentwicklung von Unterricht als zentrale Aufgabe.“[3]

Mit dieser Verpflichtung korrespondiert die Chance, aktiv auf die Fortbildungsarbeit der Schule durch Wünsche und Anregungen Einfluss zu nehmen. Generelles Ziel von Fortbildung ist es, in einer Atmosphäre der Offenheit die Professionalität des Einzelnen zu stärken und den gemeinsamen Schulentwicklungsprozess zu fördern. Die schulinterne Fortbildung hat dabei Vorrang[4].

Fortbildung wird als prozesshaftes und systemisches Geschehen begriffen, das sich vorrangig am Schulprogramm orientiert, insbesondere an den dort festgeschriebenen grundlegenden Entwicklungszielen sowie den jeweils aktuellen Zielvorgaben. Als Teil der Schulprogrammarbeit sieht sich die Fortbildung an der Hildegardis-Schule besonders den Kriterien im Leitbild der katholischen Schulen in Trägerschaft des Erzbistums Paderborn verbunden.

Mit den anderen Schulen des Erzbistums erfolgt ein Austausch über durchgeführte Fortbildungsmaßnahmen und eine Vernetzung, unter anderem auf der Ebene der Fortbildungsbeauftragten und der Vorsitzenden der QM-Steuergruppen, um Synergie-Effekte für alle nutzbar zu machen. Daraus ergibt sich eine kontinuierliche gegenseitige Unterstützung und Begleitung.

Zur Qualitätssicherung und -entwicklung sind Fortbildungsplanung und schulinterne Evaluation eng miteinander verschränkt – nicht nur personell durch die Fortbildungsbeauftragte, die auch für die Koordination von Evaluationsmaßnahmen verantwortlich zeichnet.

 

2.  Die vier Ebenen der Fortbildung

  • Die individuelle Ebene: Jede Lehrkraft trägt stetig Sorge für ihre fachwissenschaftliche und (fach-) didaktische Fortbildung[5]. Um spezielle Qualifikationen zu erwerben, kann sie die Teilnahme an schulexternen Fortbildungsangeboten beantragen.

„Die Entwicklung der Qualität von Schulen ist in hohem Maße an die Entwicklung der beruflichen Kompetenzen von Lehrkräften gebunden.“[6]

  • Die Fachschaftsebene: Die / der Fachvorsitzende informiert über die fachspezifischen Fortbildungsangebote. Sie/er koordiniert in Abstimmung mit den Fachschaftsmitgliedern, wer welche Fortbildung wahrnimmt. Um neue Erkenntnisse möglichst nachhaltig wirksam werden zu lassen, wird auf Fachkonferenzen regelmäßig über besuchte Fortbildungen berichtet.
  • Die Kollegiumsebene: Das Gesamtkollegium wird immer dann in eine Fortbildung eingebunden sein, wenn grundsätzliche Themen und Herausforderungen der Bildungs- und Erziehungsarbeit anstehen. Sinnvollerweise wird das Kollegium kontinuierlich in die Planung einbezogen, um mit geeigneten Maßnahmen möglichst genau auf die Bedürfnisse zu reagieren[7]. Darüber hinaus sollte die Fortbildungsplanung auch flexibel auf akute Problemlagen reagieren.
  • Die spirituell-religiöse Ebene: Die Hauptabteilung Schule und Erziehung im Erzbischöflichen Generalvikariat hat die Lehrer*innen der katholischen Schulen in der Trägerschaft des Bistums zu der Fortbildung Glauben – mit guten Gründen! eingeladen. Beginnend mit dem Schuljahr 2013/14 werden jeweils vier Kollegen/Kolleginnen an dieser zweitägigen Veranstaltung für religiös-theologische Bildung teilnehmen.

Die kollegiumsinternen Fortbildungsmaßnahmen beinhalten zudem auch theologische Themenund Perspektiven sowie spirituelle Elemente[8] - explizit bei den „pädagogischen Tagen“ der Jahre 2014, 2016, 2019 und 2023.

 

3.  Zuständigkeiten

 

a.   Die Schulleitung

  • initiiert im Rahmen der Schulentwicklung Fortbildungsmaßnahmen und trägt Sorge dafür, dass sich die Lehrkräfte regelmäßig fortbilden,
  • verwaltet das Fortbildungsbudget und entscheidet über die Verwendung der Finanzmittel,
  • hat in allen Fragen der Fortbildung die Letztentscheidung[9].

 

b.      Die Fortbildungsbeauftragten

  • sind Ansprechpartner*innen für alle Fortbildungsfragen und informieren über aktuelle Fortbildungsangebote (per Dienstmail, Aushang, Präsentation von Katalogen etc.),
  • ermitteln den Fortbildungsbedarf und regen selbst Fortbildungen an, vor allem wenn diese mit Blick auf zentrale Vorhaben der Schulentwicklung sinnvoll oder geboten erscheinen,
  • planen, organisieren, evaluieren und dokumentieren die Fortbildungen auf Kollegiumsebene,
  • entwickeln das Fortbildungskonzept weiter und nehmen ihre Funktion in enger Abstimmung mit der Schulleitung und dem Kollegium wahr.

 

c.      Die Mitglieder und Gremien der Schulgemeinschaft

können jederzeit initiativ werden und sich mit Fortbildungswünschen an die Schulleitung und die Fortbildungsbeauftragten wenden.

  • Die Fachkonferenzen
  • beraten sich im ersten Halbjahr über einen möglichen fachinternen und ggf. fächerübergreifenden Fortbildungsbedarf. Das Ergebnis wird im Protokoll der Fachkonferenz dokumentiert und bei Bedarf der / dem Fortbildungsbeauftragten mitgeteilt
  • organisieren fachschaftsinterne Fortbildungen in Absprache mit der Schulleitung. (Das Antragsformular wird zu Dokumentationszwecken auch an den/die Fortbildungsbeauftragte/n weitergeleitet.)
  • tauschen sich regelmäßig über Positionen und Ergebnisse der aktuellen professionsbezogenen Forschung sowie über Ergebnisse der internen Evaluation aus.
  • Die Lehrerkonferenz
  • entscheidet über Grundsätze der Lehrerfortbildung auf Vorschlag der Schulleitung[10],
  • berät regelmäßig über den Fortbildungsbedarf, mindestens einmal im zweiten Halbjahr– ggf. auf der Basis der Rückmeldungen aus den Fachschaften bzw. der Konferenz der Fachvorsitzenden,
  • kann Themen für schulinterne Lehrerfortbildungstage für das Gesamtkollegium vorschlagen.

 

 

4.  Organisationsrahmen von Fortbildungen auf Kollegiums- und Fachschafts-ebene

 

  • Für die schulinterne Fortbildung steht im Schuljahr ein Unterrichtstag zur Verfügung[11]. Diese Zeitvorgabe kann flexibel genutzt werden, z. B. auch für mehrere halbtägige Veranstaltungen. 
    Auf der Grundlage einer Kollegiumsbefragung im Jahr 2020 wird ein Tag direkt nach dem Halbjahreswechsel für die ganztägige Veranstaltung präferiert.
  • Zusätzlich können die Fachschaften in jedem Halbjahr bei der Schulleitung einen unterrichtsfreien Nachmittag für die gemeinsame Konzeption und Reflexion im Rahmen der Schul- und Unterrichtsentwicklung beantragen.

 

5.     Schwerpunkte der Fortbildung[12]  auf Kollegiumsebene

Die Begleitung des Schulentwicklungsvorhabens Sek. II (2013-2019): Individualisierung von Lernprozessen und Formaten der Leistungsüberprüfung (SEVO) Schwerpunkte: Formen kooperativen Lernens – alternative Formate der Leistungsbewertung – und vor allem Individualisierung von Lernprozessen, als zentrale Zielvereinbarung der Qualitätsanalyse von 2012

Während dieser Phase des Schulentwicklungsvorhabens sind die schulinternen Fortbildungen darauf ausgerichtet, die Umsetzung des SEVO im Unterricht zu unterstützen und die Kollegen zum Thema „Individualisierung“ weiter zu qualifizieren.

Daraus haben sich ganztägige ¨pädagogische Tage¨ zu folgenden Themen ergeben:

 

November 2013

Februar 2014

„Beiträge zur Förderung selbständigen und individuellen Lernens¨ mit Dr. Norbert Rauch und Team vom IFL Mühlheim

Oktober 2014

„Individualisierung von Lernprozessen unter theologischer Perspektive“ mit Kollegsdirektor Pater Klaus Mertes SJ

Dezember 2014

¨Prävention sexualisierter Gewalt¨ gemäß der Präventionsordnung im Erzbistum Paderborn

Oktober 2015

¨Individualisierung von Unterricht – Wege und Irrwege¨ mit Prof. Dollase

Oktober 2016

„Auf den Lehrer kommt es an?! - Selbstverständnis und Rolle des Lehrers“

Arbeitstagung zum Schulprogramm in der Abtei Königsmünstermit spirituellen Elementen

 

Aufgrund des Umbaus und Umzuges in das neue Schulgebäude und wegen der Vor- und Nachbereitung auf die zweite Qualitätsanalyse erfolgt im Jahr 2017 keine kollegiumsinterne Fortbildung.

 

Seit dem Schuljahr 2018/19 haben sich bedingt durch die Vorgaben des Schulträgers, die Zielvereinbarungen der QA von 2017 und die Herausforderungen durch die Digitalisierung von Unterricht drei Themenbereiche für die weitere Fortbildungsplanung herauskristallisiert.

  1. Die Umsetzung des Projektes Glauben – mit guten Gründen (Schulträger) [13]

    März 2019 (statt Oktober 2018 aufgrund einer Erkrankung der Referentin)

    „Umgang mit Tod und Trauer“ mit Frau Schnock-Störmer, Leiterin des Beratungszentrums für trauernde Kinder, Jugendliche und Familien „Leuchtturm e.V.“ in Schwerte (Ziel: Entwicklung eines schulinternen Notfall- und Trauerkonzeptes)

    November 2019

    Präventionsschulung des (nicht-)lehrenden Personals durch die Erzdiözese Paderborn, Kooperationspartner „Innocence in Danger e.V.“

    23.01.2023 Fortbildungstag zum Thema „Weiterentwicklung des christlich-katholischn Profils unserer Schule: Impulse - Herausforderungen - Perspektiven“ durch das Schulpastoral-Team der Hildegardis-Schule, Referent: Pfarrer Franz Meurer
  2. Die Unterstützung von Maßnahmen der Schulentwicklung – auf der Basis der Zielvereinbarungen zur Qualitätsanalyse 2017

    September 2019 (halbtägige Veranstaltung)

    „Sprachsensibler Unterricht“ mit der IFL-Referentin und ehemaligen Kollegin Frau Karin Kottenhoff (konkreter Anlass: Auflösen der internationalen Förderklasse und Übernahme der SuS in die Regelklassen)

    Februar 2020
    (ganztägig)

    Start der Fortbildungsreihe „aufeinander achten“ Teil I „Lehrergesundheit und Selbstfürsorge“, Kooperationspartner[14]: die Schulpsychologische Beratungsstelle Hagen, Stimmtrainer Herr Walter Dickerhoff, sports & med Bechelte

    11.03.2022 Workshop-Angebot „Mindful at School“: Achtsamkeitstraining und Lehrergesundheit. 
    Organisation: Fr. Lehmann; Referentin: Fr. N. Klein

    19. / 20.06.2023
    (zwei Tage)

    Fortbildung der Klassenleitungsteam 5-8 durch das Lions-Quest-Team Hagen

    Februar 2024
    (ganztägig)

    Geplant: Fortbildungstag „Schule als sicherer Ort?! – Prävention in unterschiedlichen Bereichen des Schulleben“, Referentin: Katrin Dewender

  3. Arbeit mit dem Schulportal und Unterstützung des digitalen Lehren und Lernens

    August 2020 (halbtägige Veranstaltung) August 2020 (ganztätige Veranstaltung)

    Schulung von Administratoren für das Schulportal durch die Fachmoderatoren des Erzbistum Paderborn Fortbildung des Kollegiums: Digitale Bildung und Einführung in das Schulportal (Impulsvortrag und Workshop-Phasen) in Kooperation mit den Fachmoderatoren und Schulentwicklungsberatern des Erzbistums Paderborn

    26.08.2021 (ganztägige Veranstaltung)

    Fortbildung der Kolleg*innen: Individuelle, dezentrale Nutzung des Online Fortbildungsangebots von fobizz zum Thema „Medienkompetenz und Digitalisierung“
    (Absprachen innerhalb der Fachschaften, Erwerb von mindestens 3 Zertifikaten)

    31.01.2022 (ganztägig) Fortbildung des Kollegiums: Pädagogische Funktionen des Schulportals und fachbezogene Umsetzung (Impulsvortrag und Workshops auf Fachschaftsebene)
    Kooperation mit den Fachmoderatoren und Schulentwicklungsberatern des Erzbistums Paderborn[15]

    25.01.2023

    Einführung zu den Tools „jamf“ und „classroom“ im Rahmen der Einführung von Schüler-iPads im Jahrgang 7. Jeweils zweistündige Schulung des Kollegiums in drei Teilgruppen

    1. Halbjahr 2023/24

    Pädagogischer Tag: Workshop-Angebot zum „Lehren und Lernen in der digitalen Welt“ zu konkreten Unterrichtsvorhaben, Kooperation mit den Kompetenzteam Ennepe-Ruhr-Kreis und Hagen

Die erfolgreiche Nutzung der Online-Fortbildungsplattform fobizz beim pädagogischen Tag 2021 hat den Schulträger dazu bewogen, allen Kolleg*innen für ein ganzes Jahr (ab November 2022, Admin: die Fortbildungsbeauftragte) eine Flatrate zur weiteren Nutzung der Fortbildungsmodule zu finanzieren. Die Einführung der Schüler-iPads in Klasse 7 und dann auch im Jahrgang E kann damit hilfreich unterstützt werden.

Aus der Notwendigkeit heraus, Unterricht auch in Phasen des „Lernens auf Distanz“ zu praktizieren, ist der Bedarf an gegenseitiger kollegialer Unterstützung deutlich gestiegen. In Form von „Mikro-Fortbildungen“ werden seit dem Schuljahr 2020/21 Erfahrungen mit entsprechenden Apps und Tools auf kurzem Weg und in kleinem Kreis weitergegeben. Eine Gruppe von besonders versierten Lehrkräften, die z.T. die Fortbildung zu Administratoren für das Schulportal absolviert haben, stehen als Ansprechpartner zur Verfügung. Dies hat sich bewährt. Seit dem zweiten Halbjahr 2023/24 werden deshalb Mikro-Fortbildungen im Rahmen der Lehrerkonferenzen durchgeführt, um alle Kolleg*innen von neuesten Entwicklungen und konkreten Tipps profitieren zu lassen.

 

6.    Evaluation von Fortbildungsmaßnahmen

Die Reflexion von besuchten und durchgeführten Fortbildungsmaßnahmen erfolgt als Ergebnis- und Prozessevaluation, wobei die Qualität der Maßnahme sowie die Nachhaltigkeit im Fokus stehen:

  • Auf der Ebene der Fachschaften werden Themen und Erkenntnisse von besuchten Fortbildungsveranstaltungen mit Blick auf den Unterricht kritisch reflektiert sowie angewendet und evaluiert.
  • Die Evaluation der ¨Pädagogischen Tage¨ wird in Abstimmung mit den jeweiligen Referenten durchgeführt, d.h. direkt im Anschluss an die Veranstaltung und ggf. mit einem zeitlichen Abstand, um den Transfer in den Unterricht und die Nachhaltigkeit mit Blick auf die Entwicklungsschwerpunkte einschätzen zu können. Im Schuljahr 2022/23 wurde die Effektivität der Schulung zu den Tools „jamf“ und „classroom“ mit einem mehrmonatigen Abstand per Edkimo-Umfrage reflektiert.

Aus der Evaluation der durchgeführten Maßnahmen ergeben sich bereits Hinweise auf eine sinnvolle Fortführung der Fortbildungsplanung, so dass ein Kreislauf aus Erhebung von Bedarf, Organisation, Durchführung und Evaluation entsteht[16].

So ergab sich im Schuljahr 2021/22 nach der ersten kollegiumsinternen Fortbildungsveranstaltung im September der Bedarf, eine Reflexion der individuell erlangten Fertigkeiten (fobizz-Module zum digitalen Lernen und Lehren) und deren anschließende unterrichtliche Umsetzung im Kreis der Fachkolleg*innen vorzunehmen. Die Planung des zweiten Fortbildungstages zum Halbjahreswechsel griff dies auf (Workshop-Phase auf Fachschaftsebene) und ergänzte Informationen zu den Möglichkeiten, die das Schulportal dabei bietet. 

Auch bei der zweiten Qualitätsanalyse, die im Herbst 2017 an der Hildegardis-Schule durchgeführt worden ist, hat sich für den Bereich Fortbildung die Zielvereinbarung „systematisierte gemeinsame Nutzung individueller Fortbildungsergebnisse und deren Dokumentation“[17] ergeben.

  • Eine erste Konsequenz daraus ist bereits im Februar 2018 gezogen worden, indem auch für fachschaftsinterne Fortbildungsmaßnahmen ein einheitliches Anmeldeverfahren eingeführt worden ist.  Die Themenliste der Fachschaftsfortbildungen wird dann - ebenso wie die individuellen Fortbildungsveranstaltungen – am Ende des Schuljahres allen Kollegen zugänglich gemacht, um Synergie-Effekte auch über die einzelne Fachschaft hinaus nutzen zu können. 

  • Als zweite Maßnahme zur systemischen Nutzung der individuellen Fortbildungen ist eine erweiterte Form der Rückmeldung zum Schuljahr 2020/21 eingeführt worden: Bei der Beantragung einer Fortbildung wird der jeweilige Bezug zur Jahresplanarbeit, zu den Zielvereinbarungen der QA bzw. zum Referenzrahmen NRW mit angegeben. Nach erfolgter Teilnahme wird eine schriftliche Rückmeldung vorgelegt, inwieweit die Fortbildungsveranstaltung auch für andere Lehrende empfehlenswert sei bzw. ob die Inhalte bei einer Lehrerkonferenz vorgestellt oder bei einer kollegiumsinternen Fortbildung aufgegriffen werden sollten sowie ein Verweis, wie und wo die erhaltenen Informationen und Materialien weitervermittelt werden. Ein entsprechendes Format wurde der Lehrerkonferenz vorgestelt.

 

 

7.   Dokumentation der Fortbildungsmaßnahmen

Fortbildung wird dokumentiert

  • über die ausgestellten Teilnahmebescheinigungen, die in die Personalakte des Kollegen/der Kollegin aufgenommen werden und der/m Fortbildungsbeauftragen zur Einsicht zur Verfügung stehen. Am Ende des Schuljahres wird eine Liste veröffentlicht, aus der zu entnehmen ist, welcher Kolleg*in zu welchem Thema eine Fortbildung besucht hat und  entsprechende Informationen und Material zur Verfügung stellen kann[18],
  • durch die Fachvorsitzenden, die den Informationsaustausch über besuchte Fortbildungen im Protokoll der Fachkonferenzen ausweisen und entsprechende Materialien für alle Fachschaftsmitglieder zugänglich archivieren (z.B. in der schulinternen Cloud bzw. auf dem Schulportal),
  • durch die Fortbildungsbeauftragten, wenn es sich um eine Veranstaltung auf Kollegiumsebene handelt (u.a. im Dokumentationsordner „Fortbildung“, der sich im Lehrerzimmer befindet- zusammen mit den aktuellen Aushängen, Katalogen etc. und auf dem Schulportal).
  • Der jeweilige Fortbildungsschwerpunkt wird im Rahmen des Jahresarbeitsplanes veröffentlicht und eine Übersicht der erfolgten Maßnahmen findet sich im Fortbildungskonzept als Teil des Schulprogramms..

 

8.  Zielperspektiven für zukünftige Fortbildungsaktivitäten

  • Die Reihe „aufeinander achten“ soll in Kooperation mit der Schulpsychologischen Beratungsstelle in Hagen mit den Schwerpunkten „die Lernenden“ (u.a. Diversität, Umgang mit psychisch erkrankten SuS) und „Kommunikation“ (u.a. neue Autorität, Gesprächsführung) fortgesetzt werden.
  • Ausgehend von der Fortbildungsveranstaltung zum sprachsensiblen Unterricht sollen weiterführende Fortbildungsmaßnahmen zur Vermittlung von Basis-Kompetenzen v.a. im Fachunterricht organisiert werden.
  • Insgesamt sollte weiterhin– auch nach Abschluss des Schulentwicklungsvorhabens -prozesshaft gedacht werden und die Planung einenlängeren Zeitraum ins Auge fassen.

Juli 2023
Karen Fessen-Bisterfeld
(Koordinatorin für Evaluation und Fortbildungsmaßnahmen)

[1] vgl. Leitbild der katholischen Schulen, 2010 - Präambel

[2] zu den schulrechtlichen Grundlagen vgl. Schulgesetz, insbesondere die § 57 (3), § 59 (6); die Allgemeine

Dienstordnung § 11; Runderlass vom 06.04. 2014 zur Lehrerfortbildung und Weiterbildung

[3] Schulprogramm der Hildegardis-Schule 2017/18, S. 12

[4] „Dabei stehen die Fortbildung im Team und die schulinterne Fortbildung im Vordergrund.“ Referenzrahmen Schulqualität NRW 2020, Kriterium 5.5.1 A9

[5] Schulgesetz § 57 (3)

[6] Terhart, Ewald: Schulentwicklung und Lehrerkompetenzen, in: Bohl, Thorsten u.a. (Hrsg.): Handbuch

Schulentwicklung, Stuttgart 2010, UTB, S. 237

[7] “Das Kollegium ist in die inhaltliche Planung und in die Gestaltung des äußeren Rahmens der Fort-

bildungsmaßnahmen einbezogen“, Qualitätskriterien für Katholische Schulen. Ein Orientierungsrahmen, Mai 2009. S. 42

[8] Gemäß Qualitätstableau K3.3 „Die Schule sichert ihre Schulentwicklung in Bezug auf die katholische Eigenprägung.“

[9] Schulgesetz §59 (6)

[10] Schulgesetz §68 (3)

[11] Referenzrahmen 5.5.1 A5 „ Die Schulleitung achtet darauf, dass die Lehrkräfte… sich regelmäßig … fortbilden…“

[12] Zielvereinbarung zur QA 2012: „Dokumentation des priorisierenden Fortbildungskonzepts“

[13] QA-Tableau K1.2 Die Schule berücksichtigt in ihrer gesamten Bildungsarbeit den katholischen Glauben als Grundlage ihrer Eigenprägung.

[14] Gemäß Referenzrahmen Kriterium 5.5.1 A10: „Kooperation mit kommunalen Partnern“

[15] Referenzrahmen 5.5.1 A8 „Die Schule nimmt auch längerfristige Beratung und Begleitung durch externe Expertise bzw. Schulentwicklungsberatung in Anspruch.“

[16] Referenzrahmen Kriterium 5.5.1 A3 „Die Schule hat ein Fortbildungskonzept, das Schulentwicklungs- und individuelle Bedarfe berücksichtigt“

[17] Siehe Zielvereinbarungen zur QA vom 14.03.2018

[18] Qualitätstableau NRW4.1.3.2. Die durch Fortbildung erworbenen Kompetenzen werden von den Lehrkräften systematisch zur Weiterentwicklung der schulischen Qualität genutzt.