Gesundheitsfördernde und gesundheitserzieherische Maßnahmen

„Gesundheit ist der Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur die Abwesenheit von Krankheit und Gebrechen.“[1]

Diese Positiv-Definition des Gesundheitsbegriffes findet auch Niederschlag im Kirchlichen Schulgesetz für das Erzbistum Paderborn. Im Paragraph 25, Absätze (1) und (2) heißt es:

  1. Der Begriff Gesundheit bedeutet im Sinne der ganzheitlichen Erziehung der Schule mehr als nur das Fehlen von Krankheit und sieht den Menschen im Zusammenspiel seiner Physis, seiner Psyche und seiner sozialen Beziehungen. Daher ist Gesundheitserziehung fächerübergreifender Bestandteil der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie soll jungen Menschen helfen, ein von der Verantwortung für sich selbst und andere geprägtes gesundheitsbewusstes Verhalten zu entwickeln.
  2. Ein wichtiges Ziel der Gesundheitserziehung ist die bewusste Auseinandersetzung des Schülers mit gesundheitsförderndem bzw. gesundheitsschädigendem Verhalten (wie z. B. Ess- und Trinkverhalten; Freude an der Bewegung und am gemeinsamen Sport; Verhalten, das zu Sucht führen kann; Freizeitverhalten; Aggressivität und Gewaltbereitschaft).[2]

Ergänzt und erweitert wird diese Definition um spirituelle Aspekte des Wohlbefindens auf der Grundlage des Leitbildes katholischer Schulen im Erzbistum Paderborn:

Katholisch sein heißt, den Menschen als eine Einheit von Leib, Seele und Geist zu sehen. Die christliche Lehre vom Menschen sieht ihn als Einheit und Ganzheit. „Der Mensch hat nicht Leib und Seele, er ist Leib und er ist Seele und Geist.“ (Katholischer Erwachsenenkatechismus) Der Leib ist Ausdrucksform der Seele – die Seele ist nicht zu denken ohne Bezogenheit auf den Leib. Vor allem im Tun Jesu an den Menschen wird deutlich, dass das Heil immer dem ganzen Menschen gilt. Es gibt keine Seelsorge ohne „Leibsorge“ und umgekehrt.[3]

Damit gehören im Sinne eines katholischen Menschenbildes Leib- und Seelsorge in den Bereich der schulischen Gesundheitsförderung.

Aus den „Empfehlungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in der Schule“ der Kultusministerkonferenz (Beschluss vom 15.11.2012) ergibt sich zudem als Ziel für die Gesundheitserziehung und -förderung in der Schule, dass den jungen Menschen Möglichkeiten und Perspektiven eröffnet werden, in ihrem Leben aktuell und in Zukunft “Verantwortung für ihre eigene physische, psychische und mentale Gesundheit sowie [die] Gesundheit anderer“ zu übernehmen.[4]

Dieses Ziel deckt sich weitgehend mit den Aussagen des kirchlichen Schulgesetzes für das Erzbistum Paderborn.

Neben der Förderung einer gesundheitsdienlichen Lebensweise sollte es auch ein Ziel sein, dass die Schule als Teil der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler sowie der am Schulleben teilnehmenden Erwachsenen als Lern- und Arbeitsort einen gesundheitsfördernden Rahmen bietet.[5]

Hierzu gehören zum einen die bauliche Realität und der materielle Rahmen, zum anderen das psychosoziale Schulklima, welches von Akzeptanz, Verständnis und Authentizität geprägt sein sollte.

Das Gesundheitskonzept der Hildegardis-Schule umfasst zur Verwirklichung der oben angeführten Ziele verschiedene Bausteine. Dazu gehören sowohl gesundheitserzieherische Unterrichtsinhalte im Fachunterricht als auch verschiedene regelmäßige Projekte in Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern sowie gesundheitsförderliche Rahmenbedingungen.

Besonders hervorzuheben sind die SciVi-Stunden, bei denen es sich um für alle Jahrgangsstufen verbindliche Stunden (eine Wochenstunde pro Schuljahr) handelt, in die unterschiedlichste Bausteine pädagogischer Arbeit Eingang finden und deren Ziel es ist, die Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg und ihrer Suche nach persönlicher Orientierung und sozialer Verantwortung zu begleiten (vgl. schulinternes Curriculum für die SciVi-Stunden). Sie leisten einen sehr wichtigen Betrag bei der Prävention, beim Selbstmanagement und beim sozialen Lernen (siehe Präventionskonzept, Andrea Schäfer).

Die Gliederung des Konzeptes orientiert sich an den Themen und Handlungsfeldern zur schulischen Gesundheitsförderung, die sich nach der „Empfehlung zur Gesundheitsförderung und Prävention in der Schule“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.11.2012) ergeben.

 

1. Ernährungs- und Verbraucherbildung 

  • Im Fach Biologie beschäftigen sich die Schülerinnen und Schüler in der Erprobungsstufe in den Unterrichtsvorhaben (UV) 5.4 und 5.5 u.a. mit gesunder Ernährung.
  • Das schulinterne Curriculum des Faches Biologie sieht außerdem für die Jahrgangsstufe 9 im Rahmen des UV 9.2 die Beschäftigung mit gesundheitsbewusster Ernährung vor.
  • Für die SciVi-Stunden stehen zum Thema „Essstörungen“ verschiedene Bausteine aus dem Unterrichtsprogramm „bauchgefühl“[6] für die Jahrgangsstufen 8/9 zur Auswahl (UE1: Schönheitsideale in Medien und Jugendszene, UE2: Sensibilisierung / Informationen zu Essstörungen, UE3: Wahrnehmen und Äußern von Gefühlen, UE4: Identitätsfindung, UE5: Gestaltung von Aufklärungskampagnen), ergänzt wir dies durch Informationsveranstaltungen mit externen Referenten (z.B. aus dem Angebot „Apotheke macht Schule“)
  • Insbesondere das Fach Wirtschaft-Politik als Leitfach, darüberhinaus aber auch weitere Fächer leisten Beiträge zur Verbraucherbildung (siehe auch “Rahmenvorgabe Verbraucherbildung in der Schule”). 

 

2. Bewegungs-, Spiel- und Sportförderung

Insbesondere das Fach Sport trägt generell zur Bewegungs-, Spiel- und Sportförderung bei (siehe auch schulinternes Curriculum Fach Sport Sek I und Sek II).

  • In der Sekundarstufe II werden durch das Angebot der „dritten Sportstunde“ insbesondere auch erlebnisorientierte (z.B. Kanufahren, Beachvolleyball) und „alltagstaugliche“ (z.B. Laufen) Sportarten in den Schulunterricht eingebunden, womit die Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit erhalten, weitere, eigentlich nicht unbedingt im Schulsport „übliche“ Sportarten kennenzulernen, wodurch ihnen Anregungen für sportliche Betätigung in der Freizeitvermittelt werden.
  • Darüber hinaus leistet das Fach Sport auch Beiträge zu anderen Handlungsfeldern einer gesundheitsfördernden Erziehung z.B. beim sozialen Lernen und im Hinblick auf Sicherheitsaspekte.
  • Der Biologieunterricht der Jahrgangsstufe 6 vermittelt im UV 6.1 im Zusammenhang mit Bewegung Empfehlungen zur Gesunderhaltung des Körpers unter Verwendung von biologischem Wissen.

 

3. Sexualerziehung und Prävention von sexuell übertragbaren Krankheiten

  • Inhalte zu diesen Themen sind in den Fachunterricht Biologie integriert. Das erste Unterrichtsvorhaben im Inhaltsfeld “Sexualerziehung” ist UV 6.2 in der Jahrgangsstufe 6. In der Jahrgangsstufe 9 finden sie sich in diesem Inhaltsfelder die UV 9.3 (Menschlichn Sexualität) und UV 9.4 (Fruchtbarkeit und Familienplanung). Im Rahmen der Sexualerziehung der Jahrgangsstufe 9 wird fakultativ die Aidshilfe Hagen besucht, wo die Schülerinnen und Schüler an einer Aidsberatung teilnehmen.
  • Im Rahmen des Präventionskonzeptes der Schule finden hierzu Präventionsprojekte in verschiedenen Jahrgansstufen statt. Dabei werden die spezifischen Angebote z.T. für Jungen und Mädchen in getrennten Gruppen durchgeführt, um unterschiedliche Lebensstile, Bedürfnisse und Empfindsamkeiten von Mädchen und Jungen zu berücksichtigen und eine unbefangene Gesprächsatmosphäre zu gewährleisten

 

4. Hygieneerziehung und Schutz vor übertragbaren Krankheiten

  • Hygieneerziehung und Schutz vor übertragbaren Krankheiten sind Bestandteile des Fachcurriculums Biologie für die Jahrgangsstufe 6, wo sie im Rahmen des Inhaltsfeldes “Sexualerziehung“ im UV 6.2 behandelt werden.
  • Darüber hinaus finden diese Themen Eingang in den Biologieunterricht mit dem UV 9.1 der Jahrgangsstufe 9 im Inhaltsfeld „Mensch und Gesundheit - Immunbiologie“.
  • Auch im Sportunterricht werden im Zusammenhang mit dem Duschen nach dem Sport Aspekte der Hygieneerziehung vermittelt.
  • Die Elternhäuser erhalten zusammen mit den Anmeldeunterlagen eine Infektionsschutzbelehrung bezüglich Krankheiten bei deren Auftreten die Schule nicht besucht werden darf und das Sekretariat informiert werden muss.

 

5. Prävention von Abhängigkeitsverhalten

  • Im Rahmen der SciVi-Stunden wird in verschiedenen Jahrgangsstufen hierzu gearbeitet z.B. mit Materialen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.[7]
  • Weiter finden diese Themen Eingang in den Biologieunterricht der Jahrgangsstufe 9 im UV 9.7, wo u.a. psychische und physische Veränderungen durch Drogen thematisiert werden.

 

6. Mobbingprävention und soziales Lernen

  • Im Fachcurriculum Politik-Wirtschaft für die Jahrgangsstufe 5 ist kritische Auseinandersetzung mit der eigenen Mediennutzung im Inhaltsfeld “Medien und Information in der digitalisierten Welt” vorgesehen, in Jahrgangsstufe 8 werden Cybergewalt und -kriminalität sowie Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung thematisiert.
  • Zum Bereich soziales Lernen wird in der Erprobungsstufe im Rahmen der SciVi-Stunden mit dem Lions Quest Life-Skills-Programm „Erwachsen werden“ (Teil 1: Ich und meine(neue) Gruppe / Wie gehen wir miteinander um?, Teil 3: Mit Gefühlen umgehen und Teil 4: Freundschaften)[8]
  • Auch im SciVi-Curriculum sind Unterrichtsbausteine unter Verwendung verschiedener Materialien zum sozialen Lernen vorgesehen. Zum Thema Mediennutzung liegen für die SciVi-Stunden ebenfalls Unterrichtseinheiten vor, welche durch den Besuch der Jucops (Inhalt cybermobbing) ergänzt werden.
  • Seit dem Jahre 2003 gibt es ein Streitschlichterprojekt an der Schule. „Die Idee hinter der Streitschlichtung (Mediation) besteht darin, über Konflikte ohne die Beteiligung von Eltern oder Lehrern zu sprechen. Die Rolle eines Streitschlichters ist dabei die eines neutralen Vermittlers. In einem Schlichtungsgespräch, das jeweils von einem Streitschlichter des Teams geführt wird, soll zunächst der Streit mit seinen Auslösern und Hintergründen für alle Beteiligten verständlich gemacht werden. Ziel ist dann, gemeinsam eine für alle Seiten tragbare Lösung zu finden. Diese wird in einem Vertrag festgehalten.“[9]

Die Schülerinnen und Schüler lernen dabei, Konflikte ohne die Hilfe (das Einmischen) von Erwachsenen zu lösen. Die Streitschlichter übernehmen Verantwortung für andere und erwerben Kompetenzen zur Mediation.

  • Förderlich für das soziale Lernen ist aber auch das Erleben der Gemeinschaft bei Klassen- und Kursfahrten im Rahmen des Fahrtenprogramms der Schule.

 

7. Stressprävention und Selbstmanagement

  • Im jeweiligen Fachunterricht findet eine Vermittlung und das Training der Fachmethoden statt, ergänzend ist die Vermittlung von fächerübergreifenden Basiskompetenzen (z.B. Organisation des Arbeitsplatzes, Zeitplanung, Gesprächsregeln, Tipps zum Angstabbau vor Klassenarbeiten; Vorbereitung von Klassenarbeiten; Gedächtnisstrategien) in den SciVi-Stunden insbesondere in der Erprobungsstufe möglich.
  • Im Biologieunterricht der Jahrgangsstufe 9 wird im UV 9.7 die Entstehung körperlicher Stresssymptome thematisiert.
  • Auch das Patenprojekt dient der Verringerung der Stressfaktoren, die im Zusammenhang mit dem Schulwechsel bei Fünftklässlern auftreten. Dabei übernehmen jeweils mehrere Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe E die Patenschaft für eine fünfte Klasse, womit sie den jüngeren Schülerinnen und Schülern als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, zudem erleichtern die Paten durch verschiedene Aktivitäten mit den Kindern die Gemeinschaftsbildung der Klasse und die Identifikation mit der neuen Schule.
  • Zur Verringerung des Schulstresses gibt es an der Hildegardis-Schule eine „Hausaufgabenregelung“. Es gilt für Sekundarstufe I: An Tagen mit Nachmittagsunterricht werden keine Hausaufgaben für den Folgetag aufgegeben. Für die Sekundarstufe II gilt:
  1. Es werden keine schriftlichen Hausaufgaben für den Unterricht des folgenden Tages gestellt.
  2. Mündliche Hausaufgaben für den Folgetag sind nur dann möglich, wenn sie eine Bearbeitungszeit von maximal 15 Minuten erfordern.
  3. Für die Erstellung umfangreicher schriftlicher Hausaufgaben wird eine Bearbeitungszeit von mindestens einer Woche eingeräumt. Schriftliche Hausaufgaben werden in der Sekundarstufe II nicht zum nächsten Tag gestellt. (Es ist ausdrücklich „Tag“, nicht „Schultag“, gemeint.)
  4. Abweichungen von diesen Regelungen müssen pädagogisch begründbar sein und sind nur in Ausnahmefällen möglich.
  • In der Erprobungsstufe werden in den SciVi- Stunden anhand der Arbeit mit dem Lions Quest Programm „Erwachsen werden“[10] (Bausteine Teil 2: Stärkung des Selbstvertrauens und Teil 7: Entwicklung von Zukunftsperspektiven: „Ich weiß, was ich will“) wichtige Kompetenzen zum Selbstmanagement entwickelt.
  • Da regelmäßige Fortschritts- und Ergebniskontrollen zu den Teilkompetenzen des Selbstmanagements gehören, ist an dieser Stelle auch die Entwicklung einer „Evaluationskultur“ an der Schule zu erwähnen, wonach regelmäßig in allen Lerngruppen Befragungen der Schüler zum Unterricht im ersten Schulhalbjahr vorgesehen sind, die von den Lehrkräften ausgewertet und mit der Gruppe reflektiert werden, um Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Unterrichts auf dieser Grundlage zu ermöglichen.
  • Das Doppelstundenmodell, das weitgehend angewandt wird, reduziert, ebenso wie die Möglichkeit ein Schließfach anzumieten, die Belastung der Schüler durch das Tragen schwerer Schultaschen.
  • An der Schule gibt es eine ausgebildete Beratungslehrerin (Britta Lehmann), die Schülerinnen, Schülern, Lehrerinnen und Lehrern in Krisensituationen durch Beratung bzw. Vermittlung von Hilfsangeboten zur Seite steht. Darüberhinaus können die Angebote der Schulpsychologischen Beratungsstelle der Stadt Hagenin Anspruch genommen werden.

 

8. Lern- und Arbeitsplatzgestaltung sowie Gesundheitsmanagement

  • Die künstlerische Gestaltung des Schulgebäudes sorgt zum einen für eine freundliche, ansprechende Atmosphäre, andererseits werden dadurch auch besonders gelungene Schülerarbeiten gewürdigt bzw. können sich künstlerisch interessierte und begabte Schülerinnen und Schüler bei der Gestaltung einbringen.
  • Die Räume sind mit angemessenem Mobiliar ausgestattet.
  • Bei den Umbaumaßnahmen im Schulgebäude wurden Aspekte der Raumakustik, des Raumklimas, der Beleuchtung und der Hygiene berücksichtigt.
  • Die Schulleitung führt regelmäßig mit allen Lehrinnen und Lehrern einzeln Mitarbeitergespräche durch, bei denen es um Ermittlung der Stärken, Potentiale, Entwicklungen und die konkrete Förderung der jeweiligen Lehrkraft geht. In diesem Rahmen besteht auch die Möglichkeit persönliche Belastungsfaktoren anzusprechen, um gemeinsam mit der Schulleitung Lösungen zu suchen.
  • Die Entwicklung des Fortbildungskonzeptes, soll zur Entlastung der Lehrerinnen und Lehrer führen, wobei das Kollegium Mitspracherechte bei der Ausrichtung der Fortbildungsmaßnahmen hat und die durchgeführten Maßnahmen anschließend evaluiert und reflektiert werden.
  • Zum Gesundheitsmanagement gehören auch Krisen- und Notfallmanagement. Hierzu gibt es an der Schule einen „Notfallplan“, der allen Lehrkräften vorliegt.

 

9. Gesundheit der Lehrkräfte und des sonstigen schulischen Personals

Da ein Zusammenhang zwischen Zufriedenheit der Lehrer am Arbeitsort und dem Wohlfühlen der Schülerinnen und Schüler am Lernort Schule bestehen, sollte auch die Lehrergesundheit und -zufriedenheit nicht außer Acht gelassen werden. Grundsätzlich ist das Ziel die Entwicklung eines allgemein gesunden psychosozialen Schulklimas.

  • Durch den Aufbau eines Beratungs- und Unterstützungsangebots für Kollegen u.a. durch die Möglichkeit der kollegialen Hospitation und kollegialer Beratung, aber auch durch die Organisation von gemeinsamen Aktivitäten wie Lehrer-Gottesdiensten, Kollegiums-Ausflügen und Kollegiums-Essen werden die Teamstrukturen innerhalb des Kollegiums verbessert, die kollegiale Kooperation gefördert und die Integration des Einzelnen in das Kollegium erleichtert.
  • Angeboten im Zusammenhang mit beruflichen Problemen z.B.  zum Stressabbau und zur Supervision für die Beschäftigten der Schule bietet die Schulpsychologische Beratungsstelle Hagen. Auch steht die Beratungslehrerin (Britta Lehman) den Lehrkräften zur Unterstützung zur Seite.

   

10. Sicherheitsförderung und Unfallschutz

Die Sicherheitsförderung und der Unfallschutz fallen an der Hildegardis-Schule in verschiedene Zuständigkeitsbereiche.

  • Der Beauftragte für die Koordination von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ist zuständig für den sachgerechten Umgang mit Gefahrenstoffen, einschließlich radioaktiver Präparate, sowie für den Brandschutz (Olaf Zacharias).
  • In den Aufgabenbereich des Sicherheitsbeauftragten für „Unfallverhütung und Erste Hilfe“ (Olaf Zacharias) fallen u.a. die Organisation der Ersthelfer-Ausbildung, Instandhaltung von Verbands- bzw. Erste-Hilfe-Kästen, Ermittlung von Unfallursachen und Entwicklung von Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen, Maßnahmen zur Sicherheitserziehung. Zudem initiiert der Sicherheitsbeauftragte in Zusammenarbeit mit dem BDKJ einen Schulsanitätsdienst in Ergänzung zu den ausgewiesenen und geschulten Ersthelfern. Die Einrichtung des Schulsanitätsdienstes hat auch zum Ziel „das soziale Klima innerhalb der Schule zu verbessern. Dies ist darin begründet, dass Schülerinnen und Schüler Verantwortung übernehmen und aktiv an Unfallverhütung und Sicherheit beteiligt sind.“[11]
  • Der Hausmeister (Daniele di Giovanni) fungiert als Sicherheitsbeauftragter für den äußeren Schulbereich. Er ist damit verantwortlich für die Feststellung und Beseitigung organisatorischer Mängel im Schulbetrieb im äußeren Schulbereich, die zu Gefährdungen der Schülerinnen, Schüler, Lehrerinnen und Lehrer führen können und unterstützt den Schulleiter und die Sicherheitsbeauftragten für den inneren Schulbereich bei der Wahrnehmung ihrer sicherheitsrelevanten Aufgaben.

 

11. Spiel- und Ruhebereiche in Gebäuden und auf Schulhöfen

  • Auf dem Schulhof stehen den Schülerinnen und Schülern derzeit Tischtennisplatten, ein Fußballfeld mit kleinen Toren und ein Basketball-Feld für (Bewegungs-)Spieltätigkeiten zur Verfügung. Zudem gibt es auf dem Schulhof verschiedene Sitzgruppen, so dass sich hier Ruhebereiche ergeben.
  • Für die Oberstufe sind ein Raum, ausgestattet mit Sofa, Stühlen und Tischen für den Rückzug bzw. soziales Beisammensein sowie ein Stillarbeitsraum, welcher mit Computern ausgestattet ist, eingerichtet.

 

Über die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz hinausreichende Ansätze

An der Hildegardis-Schule werden über die in der „Empfehlung zur Gesundheitsförderung und Prävention in der Schule“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.11.2012) genannten Themen und Handlungsfeldern zur schulischen Gesundheitsförderung hinaus weitere Handlungsfelder in die Gesundheitsförderung einbezogen.

Im Sinne der Betrachtung des Menschen als Einheit von Leib, Seele und Geist spielen die Angebote der Schulseelsorge wie das regelmäßige Feier des Gottesdienstes, Projekte zur religiösen Orientierung und Glaubensbildung, Gesprächs- und Beratungsangebote (durch Christian Haase) ebenso eine Rolle für das körperliche, geistige und soziale Wohlbefinden wie die individuelle Förderung. Wohlbefinden wird stark beeinflusst von der Möglichkeit, sein Potenzial entfalten zu können bzw. gemäß seines persönlichen Leistungsvermögens gefördert und gefordert zu werden. Insofern leistet das Fördermodell der Schule[12] (siehe auch ”Förderkonzept”, Silke Kuchenbecker), das sich an jede einzelne Schülerin und jeden einzelnen Schüler richtet, einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsförderung. 

Auch tragen die Möglichkeiten, die die Schule im Hinblick auf die Entfaltung künstlerischer, musischer und dramaturgischer Begabungen bietet, positiv zur Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler bei.

 

Ausblick, Weiterentwicklung des Konzepts

„Die Ergebnisse von Längsschnittstudien der Klassen 1 bis 4 sowie 5 bis 9 zeigen, dass durch mehr Bewegung im gesam­ten Schulalltag vor allem Bedingungen für Schulleistungen und damit der Pro­zess des Lernens positiv beeinflusst wer­den können, so zum Beispiel Konzentra­tionsfähigkeit, Sozialverhalten, aktuelle Befindlichkeiten, Schul- und Lernfreude, soziales Klima, Lehrer-Schüler-Verhältnis, Arbeitsfreude auch der Lehrer.“[13]

Dies legt nahe, dass die Entwicklung zur „bewegungsfördernden Schule“ durchaus lohnend für alle am Unterricht Beteiligten sein kann. Der Bedarf für eine solche Entwicklung resultiert aus der heutigen Bewegungseinschränkung von Kindern und Jugendlichen. Diese wird zum Problem, da Bewegung für die umfassende Entwicklung wichtig ist und Zusammenhänge zwischen motorischer und kognitiver Entwicklung nachweisbar sind.[14] Die Wiederaufnahme des Angebots von Pausensport für die 5. und 6. Klassen durch die Sportfachschaft wäre wünschenswert.

„Stressvermeidung und Stressabbau“ sollen als weitere Schwerpunkte bei der zukünftigen Arbeit am Gesundheitskonzept eine größere Rolle spielen. Dazu lassen sich bei Bedarf eventuell Materialien des MindMatters Moduls „Mit Stress umgehen“[15] in die SciVi-Stunden integrieren.

Erstrebenswert wäre, bei Bedarf, die Entwicklung eines Konzepts von „Lehrerarbeits- bzw. -ruheräumen“ für die Mittagspause, in dem einzelnen Lehrkräften feste Klassenräume für die Zeit der Mittagspause zugewiesen werden, in denen sie sich aufhalten können.

Materialien für Vertretungsstunden, für die keine Aufgaben vorliegen, zu diesem Thema sollten zukünftig erarbeitet und bereitgestellt werden, die z.B. Körper-, Konzentrations- und Entspannungsübungen beinhalten. Ein solches Angebot kann gleichzeitig Stressfaktoren für die vertretende Lehrkraft reduzieren. Es soll aber auch um Möglichkeiten der Stressvermeidung in den alltäglichen Schulabläufen gehen. Bei Bedarf wäre eine Aufnahme der Thematik in das Fortbildungskonzept der Schule denkbar.

 

Juni 2023
Claudia Wienke

[1] Definition der WHO zu Gesundheit; Präambel der Verfassung der Weltgesundheitsorganisation, von der Internationalen Gesundheitskonferenz, New York, von 19. bis 22. Juni 1946 angenommen, am 22. Juli 1946 von den Vertretern von 61 Staaten (Offizielles Protokoll der Weltgesundheitsorganisation unterzeichnet, Nr. 2., p. 100) und am 7 April 1948 in Kraft getreten.)

[2] Kirchliches Schulgesetz für das Erzbistum Paderborn (KSchulG PB) veröffentlicht  in: Kirchliches Amtsblatt für die Erzdiözese Paderborn 26.07. 2010 / Stück 8 117/118

[3] Erzbischöfliches Generalvikariat, Hauptabteilung Schule und Erziehung (Hrsg.): Leitbild der katholischen Schulen in Trägerschaft des Erzbistums Paderborn 13.09.2010, S. 10

[4] Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland: Empfehlung zur Gesundheitsförderung und Prävention in der Schule (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.11.2012) , S. 2

[5] ebd., S. 5

[6] Redeker, Helbert u.a.: Bauchgefühl,  Unterrichtsprogramm zur Prävention von Essstörungen, bkk, Team Gesundheit GmbH, Essen 2009

[7] BZgA (Hrsg):  Arzneimittel, Materialien für die Suchtprävention in den Klassen 5 – 10

[8] Lions Club (Hrsg): Erwachsen werden, Life-Skills-Programm für die Sekundarstufe 1, Lehrerhandbuch, 2004

[9] vgl. http://hildegardis-schule.de/wordpress/schule/soziales-engagement/streitschlichtung/

[10] Lions Club (Hrsg): Erwachsen werden, Life-Skills-Programm für die Sekundarstufe 1, Lehrerhandbuch, 2004

[11] www.dguv.de/lug: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: Lernen und Gesundheit - Aufbau von Schulsanitätsdiensten Hintergrundinformationen für die Lehrkraft. 07/2013, S. 2

[12] vgl. https://hildegardis-schule.de/schulprogramm/foerderkonzept//

[13] Müller, C.: Besser lernen mit Bewegung. In: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Hrsg.): Pluspunkt, Bewegungsfördernde Schule, 2001, S. 3-4

[14] ebd.

[15] MindMatters Programmzentrum an der Leuphana Universität Lüneburg (Hrsg.): MindMatters – Mit psychischer Gesundheit gute Schule entwickeln. Unterrichtsheft „Mit Stress umgehen – In Gleichgewicht bleiben“